Wer in Deutschland ein Kfz auf öffentlichen Straßen und Plätzen fahren will, braucht zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben!

Wie bei einem Verbrenner auch benötigst Du die folgenden gängigen Unterlagen (Zulassungspapiere):

  • Fahrzeugbrief
  • Personalausweis
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
  • eVB-Nummer

eVB-Nummer für E-Autos

Wenn Du eine eVB-Nummer für Dein E-Auto benötigst, kannst Du das gleich hier online erledigen. Du bekommst die eVB-Nummer online, per SMS oder E-Mail.


Wenn das neue E-Auto die Kriterien der EmoG erfüllt, kann ein durch eine Datenbestätigung des Herstellers ein E-Kennzeichen dauerhaft beantragt werden. Gut zu erkennen am E am Ende des Nummernschilds. Mit diesem Kennzeichen genießt Du jetzt schon besondere Privilegien wie z. B. kostenlos Parken oder auch das Benutzen von Busspuren.

Aber Vorsicht, aktuell behandeln das besonders die deutschen Großstädte unterschiedlich. Mach Dich also auf der jeweiligen Internetseite der Stadt schlau, was Du dort mit Deinem E-Auto für Sonderrechte hast.

Sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit?

Bis Ende 2025 neu zugelassene E-Autos sind aktuell bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Danach zahlst Du nur 50 % der Kfz-Steuer. Auch gebrauchten E-Autos gilt die Steuerbefreiung von 10 Jahren. Diese kann auch übernommen werden und fortgeführt werden. Die Kfz-Steuerbefreiung gilt übrigens nicht nur für E-Autos, sondern auch für Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Bei Hybridfahrzeugen gibt es leider keine Steuerbefreiung.

E-Auto zulassen Ablauf

Die Zulassung eines E-Autos erfolgt in der Regel bei der Zulassungsstelle. Dort musst Du mit den oben aufgezählten Zulassungspapieren hin, um Dein E-Auto anzumelden. Viele Leute nehmen sich an dem Tag frei, da es bei den Zulassungsstellen immer wieder zu längeren Wartezeiten kommt. Am besten schaust Du vorher im Internet, welche Zulassungsstelle für Deinen Ort zuständig ist und holst Dir vorab schon einen Termin.

Die neuen Nummernschilder, in Deinem Fall wahrscheinlich E-Kennzeichen bekommst Du in den meisten Fällen auch gleich bei der Zulassungsstelle. Vor den Zulassungsstellen sind größtenteils Schildermaler unterwegs, die Dir die Nummernschilder gleich an Ort und Stelle prägen. Mit den neu geprägten Kennzeichen musst Du wieder in die Zulassungsstelle, damit der Mitarbeiter Dir die Plaketten aufkleben kann. Im Anschluss erhältst Du auch Deinen Fahrzeugschein. Nun musst Du nur noch Deine neuen Nummernschilder an Deinem Fahrzeug anbringen und kannst losfahren.

Achtung: Die Polizei sieht es nicht gerne, wenn Nummernschilder nur vorne in die Frontscheibe gelegt werden, weil man gerade nicht das passende Werkzeug oder Schrauben dabei hatte. Macht Euch also die Mühe und bringt Eure E-Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an.