Warum eine eVB Nummer?
Motorisierte Fahrzeuge dürfen sich keinen Meter im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, ohne dass für sie eine Haftpflichtversicherung besteht. Sie muss bei einem Unfall den eventuellen Schaden übernehmen, der anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt wurde.
Wer ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden möchte, muss daher sofort nachweisen, dass ein Haftpflicht-Versicherungsschutz für das Fahrzeug gewährleistet ist. Früher war es die Versicherungs-Doppelkarte, die vor der Zulassung beschafft werden musste.
Heute gibt es eine neue Regelung, nämlich die elektronisch zu beantragende eVB Nummer, die das Verfahren völlig vereinfacht.
Dann besuche unseren umfangreichen FAQ zum Thema:
Wie sieht die eVB Nummer aus?
Die eVB-Nummer setzt sich aus sieben Zeichen zusammen. Diese Zeichen können aus Zahlen oder aus Buchstaben bestehen.
Mithilfe dieser siebenstelligen Nummer kann der Fahrzeugbesitzer bei der Zulassungsbehörde jederzeit belegen, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Bei welchen Anlässen wird die eVB Nummer benötigt?
Nicht nur für eine Neuzulassung, sondern auch für die Anzeige von Veränderungen am Fahrzeug muss der Versicherungsschutz beim Zulassungsamt angegeben werden.
Bei einem Fahrzeugwechsel, das heißt, wenn ein altes Auto verkauft und ein neues Modell in Besitz genommen wird, ist der Nachweis des weiter bestehenden Versicherungsschutzes für das neue Kraftfahrzeug zu erbringen.
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Wechsel eines Fahrzeugs
- Neues Kennzeichen/Nummernschild
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
- Ummeldung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter
- Änderungen am Fahrzeug
- Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Auch wenn ein bisher stillgelegtes Fahrzeug wieder in Betrieb genommen und zugelassen werden soll, dient die eVB Nummer als Nachweis der Versicherung. Wer seinen Wohnort wechselt und ein neues Kfz-Kennzeichen braucht, gibt bei der neuen Zulassungsbehörde einfach die eVB Nummer an.
Die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter ist durch die elektronische Versicherungsbestätigung viel einfacher als früher. Alle Veränderungen am Fahrzeug werden also mithilfe der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nummer) problemlos nachgewiesen.
Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?
Wenn Sie die Versicherung wechseln, übernimmt die neue Versicherungsgesellschaft automatisch die Umschreibung der eVB-Nummer. Als Versicherungsnehmer müssen Sie dabei nichts weiter veranlassen.
Die neue Versicherung hinterlegt die aktualisierte Versicherungsnummer direkt bei der Zulassungsbehörde. Ihr Fahrzeug bleibt dadurch durchgehend versichert und die Ummeldung erfolgt im Hintergrund automatisch.
Wie wird die eVB-Nummer beantragt?
Die eVB Nummer kann direkt online angefordert werden. Selbst ein Ausdruck ist dabei nicht mehr nötig. Es ist vollkommen ausreichend, wenn man sich die eVB Nummer auf einem Blatt Papier notiert. Auch eine Zusendung per SMS ist möglich. Da dieses Verfahren sich als so einfach und problemlos erwiesen hat, wird heutzutage die Methode der Versicherungsdoppelkarte nicht mehr eingesetzt.
Eine eVB-Nummer ist nach ihrer Beantragung sechs Monate lang gültig. Falls sie innerhalb dieses Zeitraums nicht genutzt wird, verliert sie standardmäßig ihre Gültigkeit. Bei Kunden, die einen umfangreichen Fuhrpark unterhalten, kann die Versicherungsgesellschaft eine dauerhafte eVB ausgeben. Hiermit sind dann alle Fahrzeug-Zulassungen dieses Unternehmens einbezogen.
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?
Offiziell hat jede eVB-Nummer eine Gültigkeit von bis zu sechs Monaten. Auf dem Bestätigungsschreiben Ihrer Versicherung sind Ausgabedatum und Frist vermerkt. Viele Versicherungen verkürzen diese Dauer jedoch, sodass in der Praxis häufig nur drei Monate gelten.
Nach Ablauf dieser Frist muss eine neue eVB beantragt werden, wenn Sie Ihr Fahrzeug noch nicht zugelassen haben. Die Nummer ist grundsätzlich auf einen bestimmten Versicherungsnehmer ausgestellt und darf nicht weitergegeben werden.
Unternehmen mit großem Fuhrpark oder Autohändler können von ihrer Versicherung eine eVB-Nummer ohne feste zeitliche Begrenzung erhalten. Sie ist allerdings nur für den angegebenen Versicherungsnehmer bzw. das Unternehmen gültig.
eVB-Nummer: Häufige Fälle in der Zulassung
Hier beantworten wir typische Situationen, in denen Sie eine eVB-Nummer benötigen. Ausführliche Anleitung und direkte Beantragung auf unserer Hauptseite zur eVB Nummer.
Neuzulassung eines Fahrzeugs: Wann brauche ich die eVB?
Bei der Erstzulassung (meist Neuwagen) ist die eVB-Nummer Pflicht, damit das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zugelassen werden kann. Nach Erhalt können reguläre Kennzeichen montiert werden; Kasko-Leistungen sind mit der eVB allein noch nicht abgedeckt. Den vollständigen Versicherungsschutz schließen Sie nach der Zulassung ab. eVB Nummer beantragen.
Wechsel des Fahrzeugs (Alt → Neu/Gebraucht): Brauche ich eine neue eVB?
Ja. Beim Wechsel auf ein anderes Auto ist ein Gang zur Zulassungsstelle nötig und der Haftpflichtschutz muss per eVB nachgewiesen werden. Händler können die Beantragung per Vollmacht übernehmen; alternativ beantragen Sie die eVB selbst – sinnvoll, wenn Sie Ihren Versicherer bereits gewählt haben.
Neues Kennzeichen/Nummernschild (Umzug, Diebstahl): Ist eine eVB nötig?
In der Praxis ja: Für die Ausgabe neuer Kennzeichen verlangt die Zulassungsstelle den Nachweis des bestehenden Haftpflichtschutzes über die eVB. Das gilt z. B. bei freiwilligem Kennzeichenwechsel nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei gestohlenen Kennzeichen.
Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs: Was ist zu beachten?
Nach Stilllegung ist für die spätere Wiederinbetriebnahme eine reguläre Zulassung erforderlich – inklusive neuer eVB. Bei saisonaler Nutzung kann ein Saisonkennzeichen die wiederkehrende An-/Abmeldung vermeiden; die Wiederzulassung entspricht sonst einer Neuzulassung in der Formalität.
Ummeldung auf einen anderen Halter: Benötige ich eine eVB?
Ja. Beim Halterwechsel wird ein neuer Versicherungsvertrag angelegt – der neue Halter weist den Haftpflichtschutz per eVB nach (typisch beim Fahrzeugverkauf oder Umschreiben innerhalb der Familie). Die bisherige Police muss nicht übernommen werden.
Änderungen am Fahrzeug (Tuning, Umbauten): Warum kann eine eVB verlangt werden?
Wesentliche Umbauten (z. B. Leistungssteigerung, andere Fahrzeugklasse, betriebliche Nutzung) ändern Risiko und Eintragungen. Dadurch kann eine Anpassung des Versicherungsschutzes und ein erneuter Nachweis per eVB nötig werden – teils mit zusätzlicher Abnahme (z. B. TÜV) und Eintrag in die Papiere.
Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Die Anmeldung und Nutzung eines Fahrzeugs muss nicht zwingend dauerhaft erfolgen. Für eine Überführung innerhalb Deutschlands oder eine Probefahrt genügt ein Kurzzeitkennzeichen. Früher waren rote Kennzeichen weit verbreitet, heute nutzen diese vor allem Händler. Für Privatpersonen ist das 5-Tages-Kennzeichen der Standard.
Auch für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine eVB-Nummer erforderlich. Bei der Beantragung teilen Sie der Versicherung mit, dass es sich nur um eine Kurzzeitnutzung handelt. Die Kfz-Zulassungsstelle gibt dann spezielle Kennzeichen für den begrenzten Zeitraum aus.
Die eVB-Nummer bietet auch bei Kurzzeitkennzeichen den notwendigen Haftpflichtschutz. Bei Probefahrten über ein Autohaus kann dieser zusätzlich mit einer Selbstbeteiligung verbunden sein.
eVB-Nummer und Kasko-Schutz
Die eVB-Nummer bestätigt lediglich den grundlegenden Haftpflichtversicherungsschutz und ersetzt keine vollwertige Autoversicherung. Besonders deutlich wird das beim Kasko-Schutz, den viele Autofahrer für ihr Fahrzeug wünschen. Kaskotarife werden in zwei Varianten angeboten: Teilkasko und Vollkasko.
Teilkasko deckt unter anderem Elementarschäden wie Sturm- oder Hagelschäden sowie Diebstähle ab. Mit einer Vollkaskoversicherung sind zusätzlich Schäden am eigenen Auto abgesichert, auch wenn der Fahrer selbst den Unfall verursacht hat. Diese Leistungen gehören nicht zum Schutz der eVB-Nummer.
Der mit der eVB verbundene Versicherungsschutz ist stets eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Wer sein Fahrzeug bereits vor dem regulären Vertragsabschluss absichern möchte (z. B. gegen Sturmschäden auf offener Straße), muss die Kasko-Leistungen aktiv ergänzen.
Viele Versicherer bieten an, den Haftpflichtschutz bei Ausgabe der eVB-Nummer um Kaskoleistungen zu erweitern. Die Kosten werden meist auf den späteren Versicherungsvertrag angerechnet. Bedenken Sie jedoch: Kasko ist teurer als reine Haftpflicht und lohnt sich nicht in jedem Fall.
Wo wird die eVB-Nummer gespeichert?
Da die eVB-Nummer in der Regel sechs Monate gültig ist, muss sie für diesen Zeitraum gespeichert werden. In Deutschland ist hierfür die GDV Dienstleistung-GmbH & Co. KG (GDV DL) verantwortlich. Sie fungiert als Bindeglied zwischen den Versicherungen und den Kfz-Zulassungsstellen und erhält die Daten unmittelbar nach der Ausstellung von der Versicherung.
Zusätzlich wird der Datensatz auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeichert. Dadurch ist sichergestellt, dass jede vergebene eVB eindeutig einem bestimmten Fahrzeug und Halter zugeordnet bleibt. Die Zulassungsstellen gleichen die Nummer in Echtzeit mit den KBA-Daten ab – der Abgleich dauert in der Regel nur wenige Sekunden.
Nach erfolgreicher Nutzung wird die eVB-Nummer nicht dauerhaft gespeichert. Sie dient ausschließlich dem Nachweis des Versicherungsschutzes für den jeweiligen Zulassungsvorgang.
Frühere Regelung bis zum Jahr 2008
Bis 2008 gab es für diesen Verwaltungsakt die sogenannte Versicherungs-Doppelkarte – eine umständliche Papierlösung. Sie bestätigte den Versicherungsschutz für das Fahrzeug und wurde dem Versicherungsnehmer in Papierform ausgehändigt. Auf der Doppelkarte waren die Daten des Fahrzeugs und des Versicherungsnehmers vermerkt.
Das Verfahren war jedoch aufwendig: Zuerst erhielt der Versicherte die Doppelkarte in Papierform, anschließend musste ein weiteres Exemplar per Post an die Niederlassung des Versicherungsunternehmens geschickt werden. Erst nach Eingang dort war die vorläufige Deckung offiziell bekannt.
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) und der individuellen eVB-Nummer wird sofort nachgewiesen, dass ein Versicherungsschutz besteht – schnell, digital und ohne Papierkram.
