Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
1. Grundlagen: Was ist eine eVB-Nummer?
Was genau ist eine eVB-Nummer und was sagt sie aus?
Eine eVB-Nummer ist eine siebenstellige, alphanumerische Kombination, die als elektronischer Versicherungsbestätigungsnachweis dient. Sie bestätigt gegenüber der Zulassungsbehörde, dass für das angegebene Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht oder beantragt wurde. Die Nummer enthält verschlüsselte Daten über Versicherungsnehmer, Versicherungsunternehmen und das Fahrzeug, die von der Behörde digital abgerufen werden können. Sie ersetzt die frühere Versicherungsdoppelkarte aus Papier.
Ist die Versicherungsnummer dasselbe wie die eVB-Nummer?
Nein, die Versicherungsnummer ist nicht dasselbe wie die eVB-Nummer. Die eVB-Nummer ist ein temporärer, elektronischer Nachweis über den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz, der speziell für die Zulassungsbehörde generiert wird. Die Versicherungsnummer (oft auch Policennummer genannt) ist hingegen die feste Vertragsnummer Ihres laufenden Versicherungsvertrages bei der Versicherungsgesellschaft und dient der internen Verwaltung und Kommunikation zwischen Ihnen und dem Versicherer.
Wofür genau brauche ich eine eVB-Nummer?
Eine eVB-Nummer benötigen Sie hauptsächlich für Vorgänge bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Sie dient als Nachweis des erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutzes bei der An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs. Konkret brauchen Sie die Nummer für Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen bei Halterwechsel oder Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk und für die Beantragung von Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.
2. Beschaffung: Wie und wo bekomme ich eine eVB-Nummer?
Wie und woher bekomme ich eine eVB-Nummer?
Eine eVB-Nummer erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherungsgesellschaft oder einem Versicherungsvermittler. Sie können die Nummer meist online über die Webseite des Versicherers, telefonisch über die Service-Hotline, per E-Mail oder persönlich in einer Geschäftsstelle beantragen. Nach Prüfung Ihrer Daten und Bestätigung des Versicherungsschutzes wird Ihnen die eVB-Nummer in der Regel umgehend mitgeteilt, oft digital per SMS, E-Mail oder direkt am Bildschirm angezeigt.
Wie bekomme ich die eVB-Nummer direkt von meiner Versicherung?
Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt von Ihrer Versicherung meist über deren Online-Kundenportal, telefonisch über die Service-Hotline oder per E-Mail-Anfrage. Loggen Sie sich dazu in Ihr Kundenkonto ein oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten auf der Website des Versicherers. Nach erfolgreicher Identifizierung wird die Nummer oft sofort digital (per E-Mail, SMS, Anzeige im Portal) oder telefonisch mitgeteilt. Halten Sie für die Anfrage Ihre persönlichen Daten und eventuell Ihre bestehende Versicherungsnummer bereit.
Wo bekomme ich sofort eine eVB-Nummer?
Eine eVB-Nummer erhalten Sie sofort direkt über unseren integrierten Vergleichsrechner auf dieser Webseite. Nutzen Sie einfach den Rechner, der auf unserer Seite eingebunden ist. Nach Eingabe Ihrer Fahrzeug- und persönlichen Daten sowie der Auswahl eines Tarifs wird die eVB-Nummer direkt vom gewählten Versicherer generiert. Sie wird Ihnen dann meist umgehend digital per E-Mail oder direkt am Bildschirm angezeigt und ist sofort für die Zulassungsstelle verwendbar.
Wie bekomme ich eine eVB-Nummer online?
Eine eVB-Nummer erhalten Sie online direkt hier auf unserer Webseite über den integrierten Versicherungsvergleichsrechner. Geben Sie einfach die erforderlichen Fahrzeug- und Personendaten in den Rechner ein und wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungstarif aus. Nach Abschluss des Antrags wird die eVB-Nummer vom Versicherer generiert und Ihnen meist sofort digital (z.B. per E-Mail oder Anzeige auf dem Bildschirm) zur Verfügung gestellt, sodass Sie diese direkt für die Zulassung verwenden können.
Kann ich eine eVB-Nummer auch telefonisch erhalten?
Ja, Sie können eine eVB-Nummer auch telefonisch erhalten. Kontaktieren Sie dazu die Service-Hotline einer Versicherungsgesellschaft oder einen Versicherungsvermittler. Sie werden durch den Antragsprozess geführt und müssen die notwendigen Angaben zum Fahrzeug und zu Ihrer Person machen. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen die eVB-Nummer in der Regel direkt am Telefon durchgegeben oder unmittelbar danach per SMS oder E-Mail zugesandt. Dies ist eine schnelle Alternative zur Online-Beantragung.
Kann man eine eVB-Nummer „kaufen“?
Nein, eine eVB-Nummer kann man nicht separat „kaufen“. Sie ist keine eigenständige Ware, sondern der digitale Nachweis für eine bestehende oder beantragte Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen. Man erhält sie von einem Versicherer im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Änderung eines Versicherungsvertrages. Die Kosten entstehen für die Versicherungsprämie des zugrundeliegenden Vertrages, nicht für die Ausstellung der eVB-Nummer selbst.
3. Geschwindigkeit: Wie schnell geht das?
Wie schnell erhalte ich normalerweise eine eVB-Nummer?
Normalerweise erhalten Sie eine eVB-Nummer sehr schnell, oft innerhalb weniger Minuten. Bei Online-Beantragung über Vergleichsrechner (wie auf unserer Seite), Versicherungsportale oder per Telefon-Hotline erfolgt die Generierung und Übermittlung meist automatisiert und unmittelbar. Die Nummer wird Ihnen dann direkt digital per E-Mail, SMS oder am Bildschirm angezeigt, sodass sie sofort einsatzbereit für die Zulassungsstelle ist. Eine längere Wartezeit ist unüblich.
4. Benötigte Daten & Unterlagen:
Welche Daten und Unterlagen werden für die Beantragung einer eVB-Nummer benötigt?
Für die Beantragung einer eVB-Nummer benötigen Sie persönliche Daten des Halters und Angaben zum Fahrzeug. Dazu zählen in der Regel Name, Adresse und Geburtsdatum des zukünftigen Versicherungsnehmers bzw. Halters. Bei den Fahrzeugdaten sind Marke, Modell und oft die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) oder die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) wichtig. Auch der Grund für die Beantragung (z.B. Neuzulassung, Halterwechsel) wird abgefragt. Physische Unterlagen sind für die eVB-Anforderung meist nicht nötig.
Kann ich eine eVB-Nummer auch ohne Fahrzeugschein beantragen?
Ja, Sie können eine eVB-Nummer auch ohne den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) beantragen. Die eVB-Nummer benötigen Sie ja gerade für die Zulassung oder Ummeldung, bei der der neue oder aktualisierte Fahrzeugschein erst ausgestellt wird. Sie müssen jedoch die relevanten Fahrzeugdaten wie Herstellerschlüsselnummer (HSN), Typschlüsselnummer (TSN), Marke und Modell angeben. Diese finden Sie oft im Kaufvertrag, der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder den alten Fahrzeugpapieren.
5. Gültigkeit & Nutzung:
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?
Eine eVB-Nummer ist in der Regel für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten gültig, wobei die genaue Dauer vom jeweiligen Versicherer festgelegt wird. Sie ist für einen einmaligen Zulassungsvorgang vorgesehen. Nach Ablauf dieser Frist oder nach erfolgreicher Nutzung für die Zulassung verliert sie ihre Gültigkeit. Sollten Sie die Nummer innerhalb des Gültigkeitszeitraums nicht nutzen, müssen Sie bei Ihrem Versicherer eine neue beantragen.
Kann eine eVB-Nummer verfallen?
Ja, eine eVB-Nummer kann verfallen. Ihre Gültigkeit ist zeitlich begrenzt, meist auf drei bis sechs Monate ab dem Ausstellungsdatum durch den Versicherer. Wenn Sie die Nummer innerhalb dieses Zeitraums nicht bei der Zulassungsbehörde verwenden, verliert sie automatisch ihre Gültigkeit und Sie benötigen eine neue.
Zudem ist eine eVB-Nummer nur für einen einzigen Zulassungsvorgang gültig. Sobald sie erfolgreich bei der Behörde verwendet wurde, ist sie ebenfalls „verbraucht“ bzw. entwertet und kann nicht für einen weiteren Vorgang genutzt werden.
Ist eine eVB-Nummer sofort nach Erhalt gültig?
Ja, eine eVB-Nummer ist sofort nach Erhalt gültig und kann direkt verwendet werden. Sie wird elektronisch vom Versicherer generiert und ist unmittelbar für die Abfrage durch die Zulassungsbehörde im zentralen System hinterlegt. Es gibt keine Wartezeit zwischen dem Erhalt der Nummer und ihrer Verwendbarkeit für die An-, Um- oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs bei der Behörde. Sie können also direkt nach Erhalt zur Zulassungsstelle gehen.
Wie lange darf ich nur mit der eVB-Nummer fahren?
Man darf nicht nur mit der eVB-Nummer fahren, da sie allein keine Fahrerlaubnis oder Zulassung darstellt. Die eVB-Nummer bestätigt lediglich den Versicherungsschutz, der für die Zulassung benötigt wird. Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ist erst erlaubt, wenn das Fahrzeug offiziell zugelassen ist und über gestempelte Kennzeichen verfügt. Ausnahmen gelten nur für unaufschiebbare Fahrten im direkten Zusammenhang mit dem Zulassungsprozess (z.B. zur Zulassungsstelle) unter strengen Auflagen (ungestempelte Kennzeichen, direkter Weg).
Gilt die eVB-Nummer auch im Ausland (Europa)?
Nein, die eVB-Nummer gilt nicht direkt im Ausland und ist dort kein anerkannter Versicherungsnachweis. Sie ist ein rein nationaler Code für die deutschen Zulassungsbehörden, um den Haftpflichtschutz bei der Fahrzeugzulassung zu bestätigen. Für Fahrten im europäischen Ausland mit einem bereits zugelassenen Fahrzeug dient als Nachweis des Versicherungsschutzes in der Regel das amtliche Kennzeichen selbst (innerhalb der EU und einiger weiterer Länder) oder die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte).
6. Spezielle Zwecke & Fahrzeuge:
Wie bekomme ich eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen?
Eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie genauso wie eine reguläre eVB-Nummer von einer Kfz-Versicherungsgesellschaft. Wichtig ist, dass Sie bei der Beantragung explizit angeben, dass die eVB für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt wird, da hierfür ein spezieller, meist nur Haftpflicht umfassender Versicherungsschutz gilt. Sie können diese online (z.B. über unseren Vergleichsrechner), telefonisch oder bei einem Versicherer vor Ort anfordern. Die Kosten für die Kurzzeitversicherung fallen separat an.
Welche eVB-Nummer braucht man für eine Tageszulassung?
Für eine Tageszulassung benötigen Sie eine reguläre eVB-Nummer für die dauerhafte Zulassung eines Fahrzeugs. Eine Tageszulassung ist rechtlich gesehen eine normale Erstzulassung, auch wenn das Fahrzeug meist noch am selben Tag oder kurz danach wieder abgemeldet wird. Es wird keine spezielle Art von eVB-Nummer benötigt, wie etwa für Kurzzeitkennzeichen. Der Versicherer stellt eine Standard-eVB aus, die den notwendigen Haftpflichtschutz für diesen kurzen Zulassungszeitraum bestätigt.
Benötigt ein Anhänger eine eVB-Nummer und wie bekomme ich sie?
Ja, für die Zulassung eines zulassungspflichtigen Anhängers ist eine eigene eVB-Nummer erforderlich. Diese bestätigt der Zulassungsbehörde das Bestehen einer separaten, gültigen Haftpflichtversicherung für den Anhänger, was für dessen Registrierung notwendig ist. Sie erhalten die Anhänger-eVB genauso wie für ein Pkw: direkt bei einer Versicherungsgesellschaft, online über Vergleichsportale (wie auf unserer Seite) oder telefonisch. Geben Sie bei der Beantragung explizit an, dass die eVB für einen Anhänger benötigt wird. Nicht zulassungspflichtige Anhänger brauchen meist keine eigene eVB.
7. Zulassungsprozess:
Kann ich mein Fahrzeug ohne eVB-Nummer anmelden?
Nein, Sie können Ihr Fahrzeug nicht ohne eine gültige eVB-Nummer anmelden. Die eVB-Nummer ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde, dass für das Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne diesen elektronischen Nachweis, den die Behörde digital abruft und prüft, wird der Zulassungsvorgang (Anmeldung, Ummeldung, Wiederzulassung) nicht bearbeitet und abgeschlossen. Es ist eine zwingende Voraussetzung.
Muss ich mit der eVB-Nummer ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?
Nein, Sie müssen nicht mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren, und die eVB-Nummer allein berechtigt nicht zum Fahren auf öffentlichen Straßen. Fahrten zum Zweck der Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen sind jedoch unter bestimmten, strengen Voraussetzungen erlaubt: Der Versicherungsschutz muss via eVB bestehen, es muss der direkte Weg zur Behörde sein, und ggf. müssen vorab reservierte Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Alternativ können Sie das Fahrzeug auch per Anhänger oder Transporter zur Zulassungsstelle bringen.
Wird die eVB-Nummer automatisch an die Zulassungsstelle übermittelt?
Nein, die eVB-Nummer wird nicht automatisch vom Versicherer an die Zulassungsstelle übermittelt. Sie erhalten die Nummer von Ihrer Versicherung und müssen diese bei der Zulassungsbehörde angeben. Der Sachbearbeiter dort nutzt die Nummer, um die hinterlegte Versicherungsbestätigung elektronisch aus einer zentralen Datenbank (GDV-System) abzurufen und zu überprüfen. Die Übermittlung erfolgt also indirekt durch Sie und den Abruf durch die Behörde.
Brauche ich bei einer Ummeldung oder einem Umzug eine neue eVB-Nummer?
Ja, bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk benötigen Sie für die Ummeldung bei der neuen Behörde eine neue eVB-Nummer. Dies ist auch erforderlich, wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, da die neue Zulassungsstelle den Versicherungsschutz aktiv prüfen muss. Für eine reine Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks (ohne Kennzeichenwechsel) wird meist keine neue eVB benötigt, sondern nur die Aktualisierung der Adresse im Fahrzeugschein. Ein Halterwechsel erfordert immer eine neue eVB.
8. Versicherungsschutz & Wechsel:
Bin ich mit der eVB-Nummer bereits voll versichert?
Nein, die eVB-Nummer bestätigt primär nur das Bestehen der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ob darüber hinaus auch Teil- oder Vollkaskoschutz besteht, hängt davon ab, welchen Versicherungsumfang Sie bei der Beantragung der eVB-Nummer gewählt und abgeschlossen haben. Der volle Versicherungsumfang, inklusive eventuell beantragter Kaskoleistungen, wird erst mit Zusendung des Versicherungsscheins (Police) durch den Versicherer verbindlich bestätigt. Die eVB garantiert somit nicht automatisch Vollkasko.
Kann ich nach Erhalt der eVB-Nummer noch die Versicherung wechseln?
Ja, grundsätzlich können Sie die Versicherung noch wechseln, solange Sie die eVB-Nummer noch nicht bei der Zulassungsstelle verwendet haben. Beantragen Sie einfach eine neue eVB bei dem gewünschten Anbieter und nutzen diese für die Zulassung. Haben Sie die ursprüngliche eVB bereits für die Anmeldung genutzt, ist der (zumindest Haftpflicht-)Vertrag aktiviert. Ein Wechsel unterliegt dann den regulären Kündigungsbedingungen oder dem Widerrufsrecht des abgeschlossenen Versicherungsvertrags. Die ungenutzte eVB verfällt automatisch.
9. Kosten:
Was kostet eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer selbst ist kostenlos. Sie ist keine separate Dienstleistung, die gekauft wird, sondern ein Nachweis, der von der Versicherungsgesellschaft im Rahmen des Abschlusses oder der Änderung eines Kfz-Versicherungsvertrages ausgestellt wird. Die Kosten entstehen ausschließlich für die Versicherungsprämie des zugrundeliegenden Vertrags (Haftpflicht, ggf. Kasko), nicht für die Erstellung der Nummer an sich. Sie erhalten die Nummer also als Teil des Versicherungsprozesses ohne zusätzliche Gebühr.
10. Probleme & Sonstiges:
Wie kann ich meine eVB-Nummer abfragen oder herausfinden?
Ihre eVB-Nummer finden Sie in der Regel in der Bestätigungs-E-Mail oder SMS, die Ihnen Ihr Versicherer nach der Beantragung zugesandt hat. Prüfen Sie daher zuerst Ihren Posteingang oder Ihre Nachrichten.
Alternativ können Sie sich oft in das Online-Kundenportal Ihrer Versicherung einloggen; dort ist die Nummer häufig unter Ihren Vertragsdetails oder in einem Mitteilungsbereich hinterlegt. Sollten Sie sie auf diesen Wegen nicht finden, kontaktieren Sie Ihren Versicherer oder Vermittler direkt telefonisch oder per E-Mail – dieser kann Ihnen die Nummer nach Identifizierung erneut mitteilen.
Kann ich eine eVB-Nummer trotz Schulden (SCHUFA-Eintrag) erhalten?
Ja, prinzipiell können Sie auch mit einem SCHUFA-Eintrag eine eVB-Nummer erhalten, da für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ein Annahmezwang (Kontrahierungszwang) für Versicherer besteht. Versicherer dürfen den reinen Haftpflichtschutz nur unter bestimmten Umständen verweigern (z.B. bei vorherigen Zahlungsrückständen beim selben Unternehmen). Allerdings kann ein negativer Eintrag dazu führen, dass der Versicherer Vorkasse verlangt, einen Kaskoschutz ablehnt oder Sie sich an spezielle Anbieter wenden müssen. Vergleichsrechner wie der auf unserer Seite helfen, passende Versicherer zu finden.
Kann man die eVB-Nummer „entschlüsseln“?
Nein, die eVB-Nummer selbst kann man nicht direkt „entschlüsseln“, da sie keine direkt lesbaren Informationen enthält. Sie fungiert als ein eindeutiger Referenzcode, mit dem die Zulassungsbehörde über eine zentrale Datenbank (GDV-System) die hinterlegten Daten zum Versicherungsschutz abrufen kann. Die eigentlichen Informationen wie Versicherer, Halterdaten und Fahrzeugtyp sind nicht in der Zeichenfolge kodiert, sondern werden erst durch den autorisierten Abruf der Nummer in der Datenbank zugänglich gemacht.
Wie geht es weiter, nachdem ich die eVB-Nummer erhalten habe?
Nachdem Sie die eVB-Nummer erhalten haben, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde für den entsprechenden Vorgang (z.B. Anmeldung, Ummeldung) vorlegen. Der Sachbearbeiter nutzt die Nummer, um den hinterlegten Haftpflichtversicherungsschutz elektronisch zu überprüfen. Nehmen Sie die Nummer zusammen mit allen anderen notwendigen Dokumenten wie Personalausweis, Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) und ggf. dem Nachweis der Hauptuntersuchung mit zur Behörde, um die Zulassung abzuschließen.