Doppelkarte heißt jetzt eVB-Nummer = elektronische Versicherungsbestätiging

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Doppelkarte Versicherung Alle Infos

Die Versicherungsdoppelkarte, oft auch Deckungs- oder Doppelkarte genannt, war über Jahrzehnte hinweg der wichtigste Nachweis für den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Das ausgedruckte Dokument musste bis zum Jahr 2007 bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs und anderen Anlässen in der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden, bis 2003 in einer doppelten Ausführung.

Seit 2008 erfolgt der Nachweis einer bestehenden Versicherung nur noch auf elektronischem Wege über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

Woher stammte die Bezeichnung Doppelkarte?

Ähnlich wie bei der heutigen eVB-Nummer musste für die Ausstellung einer Doppelkarte eine Autoversicherung aufgesucht werden. Die Karte sorgte für einen zeitlich begrenzten Nachweis der bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung, auf Wunsch des Kunden konnten zusätzlich Kaskoleistungen vereinbart werden. Die Karte präsentierte alle wichtigen Daten über den bestehenden Versicherungsschutz in zweifacher Ausführung.

In dieser Form wurde die Doppelkarte der KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt, die eine der Doppelkarten einbehielt. Die andere wurde als Durchschrift an die Versicherung weitergeleitet, um eine Bearbeitung des Vorgangs und die Zulassung des Fahrzeugs mitzuteilen. Die gesamte Datenübermittlung erfolgt heutzutage elektronisch, ein schriftlicher Durchschlag wird daher nicht mehr benötigt.

Auto fahren Autobahn

Wozu wurde die Versicherungsdoppelkarte verwendet?

In ihren Einsatzgebieten ist die Doppelkarte mit der heutigen, elektronischen Versicherungsbestätigung durch Zuteilung einer eVB-Nummer vergleichbar. Zu den wichtigsten formalen Akten, die mit ihr bei der Kfz-Zulassungsstelle erledigt wurden, gehören:

  • Neuzulassung von Fahrzeugen
  • Wechsel des Fahrzeugs oder Versicherers
  • Wiederzulassung stillgelegter Automobile
  • Festlegung eines neuen Fahrzeughalters
  • Beantragung neuer Kennzeichen nach Umzug

Alle Fälle begründen auch heute noch die Beantragung einer eVB-Nummer, lediglich das neue Kfz-Kennzeichen nach einem Umzug ist optional geworden. Zwar muss eine Ummeldung erfolgen, allerdings kann der Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen behalten und muss nicht ein Kennzeichen mit der regionalen Kennung seines neuen Bezirks beantragen.

In allen Fällen gab die Versicherungsdoppelkarte eine vorläufige Deckung von Haftpflichtschäden mit dem angegebenen Fahrzeug an. Sie ersetzt wie die heutige eVB nicht einen dauerhaften Versicherungsvertrag, der zeitnah bei einer Autoversicherung abzuschließen ist. Es wurde lediglich verdeutlicht, dass überhaupt ein Versicherungsschutz besteht, damit das Fahrzeug zur Überführung oder allgemeinen Nutzung zur Verfügung steht. Kommt es zu einem Schaden, konnten sich andere Verkehrsteilnehmer durch diese Bestätigung sicher sein, einen Schadenersatz durch die Versicherung des Doppelkartenbesitzers zu erhalten.

Doppelkarte-versicherung

Aus welchen Gründen wurde die Versicherungsdoppelkarte abgeschafft?

Wie in vielen Lebensbereichen hat die fortschreitende Digitalisierung von Verwaltungsprozessen für eine Abschaffung der Versicherungsdoppelkarte gesorgt. Alle beteiligten Instanzen wie die Versicherungen, die Kfz-Zulassungsstellen in ganz Deutschland und das Kraftfahrt-Bundesamt sind elektronisch miteinander vernetzt. Dies begünstigt den Datenaustausch, sodass kein Umweg über ausgedruckte Schriftstücke mehr genommen werden muss.

Die Umstellung auf den elektronischen Datenaustausch führt zugleich zu einer Entlastung der zuständigen Behörden. Viele Bundesbürger sind mit einer langsamen Abwicklung von Vorgängen in Ämtern und Behörden vertraut, die durch den elektronischen Datenaustausch beschleunigt werden. Tatsächlich wird heute durch die eVB Nummer eine schnellere Abwicklung bei den Zulassungsstellen als vor wenigen Jahrzehnten mit Doppelkarten möglich. So entfällt die manuelle Prüfung der Karten durch den Mitarbeiter der Zulassungsstelle.

Stattdessen ist lediglich ein kurzer Blick ins elektronische System notwendig, um die eVB Nummer zu finden und einem bestimmten Vorgang zuzuordnen.

Letztlich sorgte die Umstellung von der Versicherungsdoppelkarte auf die eVB Nummer für größere Sicherheit und ein Rückgang der Betrugsversuche. Da es sich bei der Doppelkarte um ein Papierdokument handelte, war grundsätzlich die Möglichkeit zur Manipulation gegeben. Kriminelle konnten sich täuschend echt aussehende Doppelkarten basteln, ohne jemals bei einer Versicherung gewesen zu sein.

Für die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen waren diese von echten Doppelkarten nicht zu unterscheiden. Durch die Digitalisierung und den elektronischen Datenaustausch besteht diese Möglichkeit zum Betrug nicht mehr.

Die Umstellung auf die eVB-Nummer

Oben genannte Gründe haben für die Auflösung der Versicherungsdoppelkarte gesorgt, heute wird in Deutschland ausschließlich mit der eVB-Nummer gearbeitet. Die Ausgabe einer Nummer durch die Versicherung stellt dabei eine Neuerung dar, die beim System mit Doppelkarten nicht notwendig wurde.

Die Nummer dient dazu, die entsprechende Person mit ihrem Anliegen schnell und einfach am Computer der Kfz-Zulassungsstelle aufzurufen. Es entfällt die Notwendigkeit, eine Vielzahl persönlicher Daten für eine An- oder Ummeldung des Fahrzeugs einzugeben. Dennoch werden diese weiterhin überprüft, weshalb der Fahrzeughalter seinen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Kfz-Zulassungsstelle mitbringen sollte.

Bei früherem System der Doppelkarte und der heutigen eVB besteht keinerlei Pflicht, den dauerhaften Versicherungsschutz bei der gleichen Autoversicherung abzuschließen. Vielerorts lassen sich im direkten Umfeld der Zulassungsstellen Versicherungen finden, die mit der schnellen Aushändigung der eVB-Nummer werden. Auch die Kooperation von Versicherungen mit Herstellern von Kfz-Kennzeichen kommt häufig vor, um zwei Vorgänge direkt bei einem Anbieter abzuwickeln. Die meisten Versicherungskunden sind trotzdem daran interessiert, ihre Versicherungsbestätigung direkt bei der zukünftigen Versicherung einzuholen. Dies hat u. a. den Vorteil, dass die Abrechnung der eVB wie bei der Doppelkarte früher über den Folgevertrag erfolgt. Es wird also keine separate Rechnung gestellt, stattdessen kommt es zu einer Verrechnung mit dem kommenden Vertrag.

Die meisten Fahrzeughalter wissen die Vorzüge der eVB-Nummer zu schätzen und möchten nicht zum System mit der Versicherungsdoppelkarte zurückkehren. Gerade wenn der Fahrzeughalter bereits Kunde bei einer Versicherung ist und dessen Daten vorliegen, ist die Ausstellung der eVB-Nummer eine Sache von Sekunden. Im Unterschied hierzu mussten früher die Doppelkarte mit vielen persönlichen Einträgen ausgefüllt werden, was Zeit und Mühen in Anspruch nahm. Ein echter Vorteil also, der durch die Elektronisierung der Verwaltung entstanden ist.

Doppelkarte

Werden heute noch Deckungskarten oder vergleichbare Dokumente ausgestellt?

Wenn Sie heutzutage bei einer Versicherung eine vorläufige Versicherungsbestätigung beantragen, wird Ihnen die eVB-Nummer schriftlich ausgestellt. Im Regelfall erhalten Sie ein DIN-A4-Blatt, auf dem die Nummer und weitere elementare Daten zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug zu finden sind.

Die Aushändigung dieses Dokuments hat nichts mit der früheren Versicherungsdoppelkarte zu tun. Es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Information über Ihre eVB-Nummer, damit Sie beim Gang zur Zulassungsstelle ein entsprechendes Dokument in Händen halten.

Für die tatsächliche An- oder Ummeldung wird dieses Schriftstück der Versicherung nicht benötigt. Stattdessen werden Sie die Mitarbeiter in der Zulassungsstelle direkt im System finden, beispielsweise anhand Ihres Namens oder des Typschlüssels Ihres Fahrzeugs. Sollten Sie das schriftliche Dokument mit Ihrer eVB-Nummer verlieren, stellt dies kein Problem dar und der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle lohnt weiterhin.