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Ratgeber Kfz-Versicherung

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung

Beitragserhöhung, Schadensfall oder Fahrzeugwechsel? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch außerhalb des regulären Stichtags 30. November kündigen.

3 Kündigungsgründe4 Wochen FristSchritt-für-SchrittAktuell für 2026

Der reguläre Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist der 30. November. Was viele Autofahrer nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Vertrag auch nach diesem Stichtag außerordentlich kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Das Sonderkündigungsrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 19–22 VVG) verankert und gilt für alle Kfz-Versicherungen in Deutschland — egal ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht?

In diesen drei Fällen können Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen — auch nach dem 30. November.

📈

Beitragserhöhung

Ihr Versicherer erhöht den Beitrag, ohne dass sich Ihre Leistungen verbessern. Auch eine verdeckte Erhöhung (Prämie sinkt, aber weniger als der Schadensfreiheitsrabatt) zählt.

Frist

4 Wochen ab Erhalt der Beitragsrechnung

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Schadensfall

Nach einem regulierten Schaden haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Frist

4 Wochen nach Regulierung des Schadens

🚗

Fahrzeugwechsel

Verkauf, Abmeldung oder Verschrottung Ihres Fahrzeugs beendet den Versicherungsvertrag. Bei einem Neukauf können Sie frei einen neuen Tarif wählen.

Frist

Sofort bei Halterwechsel / Abmeldung

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistungen verbessern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt vier Wochen ab Erhalt der Beitragsrechnung.

Vorsicht: Beitragserhöhungen sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Eine verdeckte Beitragserhöhung liegt vor, wenn Ihre Prämie zwar sinkt, aber weniger als der Schadensfreiheitsrabatt es vorsieht. Vergleichen Sie daher immer den Vergleichsbeitrag in Ihrer Rechnung mit dem tatsächlichen Beitrag.

💡

Tipp: Vergleichsbeitrag prüfen

Viele Versicherer zeigen den Vergleichsbeitrag in einer Tabelle auf der Jahresrechnung. Ist Ihr tatsächlicher Beitrag höher als dieser Vergleichswert, liegt eine Beitragserhöhung vor — auch wenn der Betrag insgesamt gesunken ist. Der Versicherer muss Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.

Sonderkündigung nach einem Schadensfall

Nach einem regulierten Schadensfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht: sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer. Die Frist beträgt vier Wochen nach Schadensregulierung.

Wichtig: Der Schaden muss tatsächlich reguliert worden sein — also vom Versicherer bezahlt. Eine bloße Schadensmeldung allein reicht nicht aus. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Unfall selbst verursacht haben oder nicht.

Bei Verkauf des Fahrzeugs

Beim Verkauf geht die Haftpflichtversicherung automatisch auf den Käufer über. Der Käufer kann innerhalb von 4 Wochen kündigen und einen eigenen Vertrag abschließen.

Bei Abmeldung / Verschrottung

Bei einer Abmeldung geht der Vertrag in eine Ruheversicherung über. Bei Verschrottung erlischt die Versicherung. Ihre SF-Klasse bleibt erhalten.

Sonderkündigung bei Fahrzeugwechsel

Ein Fahrzeugwechsel ist der häufigste Anlass für eine Sonderkündigung. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen und ein neues kaufen, können Sie den Versicherer frei wählen — unabhängig vom Stichtag.

Für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs benötigen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese erhalten Sie direkt bei Abschluss des neuen Vertrags.

So nutzen Sie den Wechsel optimal

Vergleichen Sie vor der Neuzulassung die Kfz-Versicherungstarife — ein Wechsel kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Die eVB-Nummer für die Zulassungsstelle erhalten Sie direkt nach dem Online-Abschluss per SMS.

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evbnummer.net ist ein unabhängiges Informationsportal. Wir bieten keine Versicherungsberatung an, sondern helfen dir, Tarife eigenständig zu vergleichen und die passende eVB-Nummer über unsere Partner zu finden.

So kündigen Sie richtig — in 5 Schritten

Befolgen Sie diese Schritte, damit Ihre außerordentliche Kündigung rechtswirksam ist.

1

Kündigungsgrund prüfen

Stellen Sie sicher, dass ein gültiger Grund vorliegt: Beitragserhöhung, Schadensregulierung oder Fahrzeugwechsel.

2

Frist berechnen

Ab Erhalt der Beitragsrechnung oder Schadensregulierung haben Sie 4 Wochen Zeit. Der Stichtag muss eingehalten werden.

3

Kündigung schriftlich einreichen

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie den Kündigungsgrund und Ihre Vertragsnummer an.

4

Bestätigung anfordern

Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Erst damit ist die Kündigung rechtswirksam.

5

Neue Versicherung abschließen

Vergleichen Sie Tarife und schließen Sie vor Ablauf der alten Versicherung einen neuen Vertrag ab — Sie erhalten sofort eine eVB-Nummer.

Wann das Sonderkündigungsrecht nicht greift

Nicht jede Beitragserhöhung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung. In diesen Fällen gilt das Recht nicht:

Beitragserhöhung durch höhere Kilometerleistung, die Sie selbst angegeben haben
Umzug in eine Region mit höherer Regionalklasse (kein Verschulden des Versicherers)
Beitragserhöhung bei gleichzeitiger Leistungsverbesserung
Änderung der Typklasse durch den GDV (betrifft alle Versicherer gleich)
Rückstufung nach einem selbst verschuldeten Unfall

eVB-Nummer nach dem Versicherungswechsel

Wenn Sie nach einer Sonderkündigung den Versicherer wechseln, erhalten Sie von Ihrem neuen Anbieter eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese benötigen Sie bei der Zulassungsstelle, damit der Versicherungswechsel registriert wird.

Die eVB-Nummer bestätigt, dass Ihr Fahrzeug beim neuen Versicherer haftpflichtversichert ist. Sie erhalten sie direkt nach Abschluss des neuen Vertrags — in der Regel sofort per SMS oder E-Mail.

FAQ — Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung

Wann greift das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung?
Das Sonderkündigungsrecht greift bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, nach einem regulierten Schadensfall oder bei einem Fahrzeugwechsel (Verkauf, Abmeldung, Verschrottung). Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen.
Wie lange habe ich Zeit für eine Sonderkündigung?
Sie haben 4 Wochen ab Erhalt der Beitragsrechnung bzw. ab Regulierung des Schadens. Bei einem Fahrzeugwechsel greift die Kündigung sofort mit der Abmeldung oder dem Halterwechsel. Halten Sie die Frist unbedingt ein.
Muss ich den Kündigungsgrund angeben?
Ja, Sie müssen den konkreten Grund für die außerordentliche Kündigung in Ihrem Schreiben nennen (z. B. Beitragserhöhung zum TT.MM.JJJJ). Ohne Angabe des Grundes kann der Versicherer die Kündigung zurückweisen.
Kann ich auch bei einer verdeckten Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Eine verdeckte Beitragserhöhung liegt vor, wenn Ihr Beitrag höher ist als er bei korrekter Anwendung des Schadensfreiheitsrabatts sein müsste. Vergleichen Sie den Vorjahresbeitrag mit dem Vergleichsbeitrag in der neuen Rechnung.
Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse bei einem Versicherungswechsel?
Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird vom neuen Versicherer übernommen. Der alte Versicherer muss eine Bestätigung der SF-Klasse ausstellen. Achten Sie darauf, dass die korrekte SF-Klasse im neuen Vertrag eingetragen ist.
Brauche ich eine neue eVB-Nummer nach der Sonderkündigung?
Ja. Wenn Sie zu einem neuen Versicherer wechseln, erhalten Sie von diesem eine neue eVB-Nummer. Diese benötigen Sie für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Über unseren Vergleichsrechner können Sie direkt einen neuen Tarif finden und die eVB-Nummer erhalten.

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