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Fahrzeugschein verloren? So bekommen Sie schnell einen neuen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Von der Verlustanzeige bis zum neuen Dokument — plus Kosten, Fristen und Tipps zur Vermeidung.

Das Wichtigste in Kürze

📋

Immer mitführen

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) muss im Original bei jeder Fahrt dabei sein.

Keine Kopie gültig

Eine Kopie reicht bei Kontrollen nicht aus — nur das Originaldokument wird akzeptiert.

🚨

Sofort handeln

Bei Verlust oder Diebstahl: Polizei informieren und schnellstmöglich zur Zulassungsstelle.

💰

30–60 € Kosten

Die Neuausstellung kostet je nach Region zwischen 30 und 60 Euro, zzgl. eidesstattlicher Erklärung.

In 4 Schritten zum neuen Fahrzeugschein

So gehen Sie vor, wenn Ihr Fahrzeugschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.

01
👮

Verlustanzeige bei der Polizei

Melden Sie den Verlust oder Diebstahl bei der nächsten Polizeidienststelle. Die Anzeige schützt Sie vor Missbrauch durch Dritte und dient als Nachweis für die Zulassungsstelle.

02
🏢

Gang zur Zulassungsstelle

Begeben Sie sich persönlich zur zuständigen Zulassungsstelle. Eine Vertretung durch Dritte ist in der Regel nicht möglich — Sie müssen als Fahrzeughalter selbst erscheinen.

03
💳

Gebühren zahlen

Üblicherweise 30–60 € für die Neuausstellung. Zusätzliche Kosten können für eine eidesstattliche Erklärung (Versicherung an Eides statt) anfallen.

04

Neuen Fahrzeugschein erhalten

Die Ausstellung erfolgt meist innerhalb weniger Tage. Bis dahin erhalten Sie einen vorübergehenden Fahrzeugschein, mit dem Sie Ihr Fahrzeug legal nutzen dürfen.

Benötigte Unterlagen

Diese Dokumente brauchen Sie bei der Zulassungsstelle.

🆔
01

Personalausweis oder Reisepass

Gültiges Ausweisdokument zum Nachweis Ihrer Identität

📝
02

Verlustanzeige der Polizei

Bestätigung der Polizei über den gemeldeten Verlust oder Diebstahl

🔒
03

eVB-Nummer

Elektronische Versicherungsbestätigung als Nachweis der Kfz-Haftpflicht

🏦
04

SEPA-Lastschriftmandat

Für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt

🔧
05

HU-Bescheinigung

Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (TÜV)

📄
06

Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II

Der Fahrzeugbrief — falls vorhanden, zur Beschleunigung des Verfahrens

Tipp: Rufen Sie vorab bei Ihrer Zulassungsstelle an, um zu klären, ob zusätzliche Unterlagen benötigt werden. So vermeiden Sie unnötige Doppelwege.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

📋

Neuausstellung

30–60 €

Grundgebühr der Zulassungsstelle

📝

Eidesstattliche Erklärung

ca. 30 €

Falls von der Zulassungsstelle verlangt

Vorläufiger Schein

Inklusive

Bis zur Fertigstellung des neuen Dokuments

Gesamtkosten: In der Regel zwischen 30 und 90 € — je nachdem, ob eine eidesstattliche Erklärung erforderlich ist.

Besondere Situationen

Nicht jeder Verlust ist gleich — darauf sollten Sie in speziellen Fällen achten.

🚨

Diebstahl des Fahrzeugscheins

Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei. Die Diebstahlsanzeige schützt Sie vor Missbrauch — z. B. könnte ein gestohlener Fahrzeugschein für betrügerische Ummeldungen genutzt werden. Die Zulassungsstelle benötigt die Anzeige als Pflichtdokument.

✈️

Verlust im Ausland

Melden Sie den Verlust bei der lokalen Polizei vor Ort und lassen Sie sich eine Bestätigung ausstellen. Diese hilft bei Grenzkontrollen auf der Rückreise. Nach der Rückkehr sofort die heimische Zulassungsstelle aufsuchen.

📃

Fahrzeugschein beschädigt

Auch ein unleserlicher oder stark beschädigter Fahrzeugschein muss ersetzt werden. Bringen Sie das beschädigte Dokument zur Zulassungsstelle mit — eine Verlustanzeige bei der Polizei ist hier nicht notwendig.

Mitführpflicht & Kopie

⚖️

Pflicht zum Mitführen

Gemäß § 13 Abs. 6 FZV muss die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen den Behörden ausgehändigt werden. Bei Verstoß droht ein Verwarnungsgeld von 10 €.

Kopie reicht nicht

Eine Kopie oder ein Foto auf dem Handy ist kein gültiger Ersatz für das Original. Bei einer Kontrolle wird ausschließlich das Originaldokument akzeptiert. Eine digitale Kopie ist trotzdem sinnvoll — als Absicherung bei Verlust.

So vermeiden Sie den Verlust

🔒

Sicherer Aufbewahrungsort

Bewahren Sie den Fahrzeugschein im verschlossenen Handschuhfach auf — nicht offen sichtbar im Fahrzeug.

📱

Digitale Kopie erstellen

Fotografieren oder scannen Sie den Fahrzeugschein und speichern Sie die Kopie sicher in einer Cloud oder auf dem Handy.

🏠

Fahrzeugbrief getrennt aufbewahren

Lagern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) immer zu Hause — niemals im Fahrzeug.

📁

Dokumentenmappe nutzen

Alle wichtigen Fahrzeugdokumente gehören in eine feste Dokumentenmappe — so geht nichts verloren.

FAQ: Fahrzeugschein verloren

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?
Die Neuausstellung kostet je nach Zulassungsstelle zwischen 30 und 60 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für eine eidesstattliche Erklärung (ca. 30 €).
Wie lange dauert die Neuausstellung?
In der Regel erhalten Sie den neuen Fahrzeugschein innerhalb weniger Tage. Bis dahin bekommen Sie einen vorübergehenden Fahrzeugschein, mit dem Sie legal fahren dürfen.
Muss ich eine Verlustanzeige bei der Polizei machen?
Es ist dringend empfohlen. Die Verlustanzeige schützt Sie vor Missbrauch durch Dritte und wird von vielen Zulassungsstellen als Nachweis verlangt.
Kann eine andere Person den Fahrzeugschein für mich beantragen?
In der Regel müssen Sie als Fahrzeughalter persönlich erscheinen. Einige Zulassungsstellen akzeptieren eine Vollmacht — fragen Sie vorab nach.
Darf ich mit einer Kopie des Fahrzeugscheins fahren?
Nein. Laut § 13 FZV muss das Originaldokument mitgeführt werden. Bei Kontrollen wird nur das Original akzeptiert — eine Kopie kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Was passiert, wenn ich ohne Fahrzeugschein kontrolliert werde?
Ohne Fahrzeugschein droht ein Verwarnungsgeld von 10 €. Wird der Fahrzeugschein nicht innerhalb einer Frist nachgereicht, kann sich das Bußgeld erhöhen.
Brauche ich eine neue eVB-Nummer für den Ersatz-Fahrzeugschein?
In der Regel nicht, da die bestehende Versicherung weiterläuft. Einige Zulassungsstellen verlangen jedoch eine aktuelle eVB-Nummer — fragen Sie vorab nach.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) muss mitgeführt werden und zeigt die Zulassungsdaten. Der Fahrzeugbrief (Teil II) ist der Eigentumsnachweis und gehört sicher nach Hause — nie ins Auto.

eVB-Nummer für die Neuausstellung?

Einige Zulassungsstellen verlangen eine aktuelle eVB-Nummer. Vergleichen Sie jetzt über 300 Tarife und sichern Sie sich Ihre eVB sofort.

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