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Fahrzeugschein erklärt

Alle Schlüsselnummern, Felder und Codes der Zulassungsbescheinigung Teil I — übersichtlich gruppiert und verständlich erklärt. Über 40 Felder im Detail.

Über 40 Felder7 KategorienVerständlich erklärt
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Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil I?

Der Fahrzeugschein, offiziell seit 2005 als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, ist der "Personalausweis" Ihres Fahrzeugs. Er enthält alle wichtigen technischen Daten und Informationen zum Halter.

Die Umbenennung war Teil einer EU-weiten Initiative zur Vereinheitlichung und erhöhten Fälschungssicherheit von Fahrzeugdokumenten. Das Dokument im DIN-A7-Format besteht aus speziellem, fälschungssicherem Papier in blassgrünem Farbton.

Die ZB Teil I muss stets im Original im Fahrzeug mitgeführt werden. Bei Zulassung, Verkauf, Ummeldung und Abmeldung ist sie unerlässlich.

Auf einen Blick

Offizieller NameZulassungsbescheinigung Teil I
Eingeführt2005 (ersetzt Fahrzeugschein)
FormatDIN A7, blassgrün
MitführpflichtJa, Original (§ 11 FZV)
Verwarnungsgeld10 € ohne Original
Ersatz bei VerlustCa. 10,50 €

Die wichtigsten Felder im Fahrzeugschein

Diese Felder werden am häufigsten benötigt — für Versicherung, Zulassung, Verkauf und Kontrollen.

B

Datum der Erstzulassung

Das Datum, an dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde — wichtiger Indikator für das Fahrzeugalter.

D.1

Marke

Die Marke des Fahrzeugs (z.B. Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz).

D.2

Typ / Variante / Version

Informationen zu Typ, Variante und Version des Fahrzeugs.

D.3

Handelsbezeichnung

Die Handelsbezeichnung(en) des Fahrzeugs (z.B. Golf, 3er, C-Klasse).

E

Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)

Eindeutige 17-stellige Nummer zur Identifizierung des Fahrzeugs — vergleichbar mit einer Seriennummer.

P.1

Hubraum in cm³

Das Volumen des Verbrennungsraums aller Zylinder des Motors in Kubikzentimetern.

P.2 / P.4

Nennleistung in kW / Nenndrehzahl

Die Motorleistung in Kilowatt (kW) und die Drehzahl, bei der diese Leistung erreicht wird.

P.3

Kraftstoffart / Energiequelle

Die Art des verwendeten Kraftstoffs oder der Energiequelle (Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid).

G

Leermasse in kg

Das Gewicht des betriebsbereiten Fahrzeugs ohne Zuladung, aber mit Betriebsstoffen.

J

Fahrzeugklasse

Die Klasse des Fahrzeugs (z.B. M1 = PKW, L3e = Motorrad, N1 = Leichtes Nutzfahrzeug).

Alle Schlüsselnummern & Codes

Alle über 40 Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I — übersichtlich in 7 Kategorien gruppiert.

1

Identifikation & Zulassung

9 Felder
B
Datum der ErstzulassungDas Datum, an dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde.
D.1
MarkeDie Marke des Fahrzeugs.
D.2
Typ / Variante / VersionInformationen zu Typ, Variante und Version des Fahrzeugs.
D.3
Handelsbezeichnung(en)Die Handelsbezeichnung(en) des Fahrzeugs.
E
Fahrzeug-IdentifizierungsnummerEindeutige Nummer zur Identifizierung des Fahrzeugs.
H
GültigkeitsdauerGültigkeitsdauer bestimmter Fahrzeugdaten oder Genehmigungen.
I
Datum dieser ZulassungDas Datum, an dem das Fahrzeug zuletzt zugelassen wurde.
J
FahrzeugklasseDie Klasse des Fahrzeugs, z.B. PKW (M1), LKW (N), Motorrad (L).
K
Nr. der EG-Typgenehmigung/ABEDie Nummer der EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis.
2

Motor & Leistung

5 Felder
P.1
Hubraum in cm³Der Hubraum des Motors in Kubikzentimetern.
P.2 / P.4
Nennleistung / NenndrehzahlMotorleistung in kW und Drehzahl, bei der diese erreicht wird.
P.3
Kraftstoffart / EnergiequelleArt des Kraftstoffs oder der Energiequelle.
Q
Leistungsgewicht in kW/kgVerhältnis von Leistung zu Gewicht — nur bei Krafträdern.
T
Höchstgeschwindigkeit in km/hVom Hersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit.
3

Gewicht & Maße

6 Felder
F.1
Techn. zul. Gesamtmasse in kgMaximal zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs.
F.2
Zul. Gesamtmasse im ZulassungsstaatIm jeweiligen Land zulässige Gesamtmasse.
G
Leermasse in kgGewicht des betriebsbereiten Fahrzeugs ohne Zuladung.
(18)
Länge in mmGesamtlänge des Fahrzeugs in Millimetern.
(19)
Breite in mmBreite ohne Spiegel und Anbauteile.
(20)
Höhe in mmGesamthöhe des Fahrzeugs in Millimetern.
4

Anhängelast & Achsen

7 Felder
L
Anzahl der AchsenGesamtzahl der Achsen des Fahrzeugs.
O.1
Anhängelast gebremst in kgMaximale Anhängelast mit gebremstem Anhänger.
O.2
Anhängelast ungebremst in kgMaximale Anhängelast mit ungebremstem Anhänger.
(7) / (7.1–7.3)
Techn. zul. Achslast in kgMaximal zulässige Achslast pro Achsgruppe.
(8) / (8.1–8.3)
Zul. Achslast im Zul.-StaatIm Zulassungsstaat zulässige maximale Achslast.
(9)
Anzahl der AntriebsachsenZahl der Achsen, die für den Antrieb verantwortlich sind.
(13)
Stützlast in kgStützlast, die ein Anhänger auf die Kupplung ausübt.
5

Äußeres & Sitze

6 Felder
R
Farbe des FahrzeugsDie Hauptfarbe des Fahrzeugs.
S.1
Sitzplätze inkl. FahrerAnzahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz.
S.2
StehplätzeAnzahl der Stehplätze (z.B. bei Bussen).
(4)
Art des AufbausBauart: Limousine, Kombi, Cabriolet, SUV etc.
(5)
Bezeichnung Fahrzeugklasse/AufbauSpezifische Bezeichnung der Klasse und des Aufbaus.
(11)
Code zu RCode-Zuordnung zur Fahrzeugfarbe.
6

Geräusch & Emissionen

8 Felder
U.1
Standgeräusch in dB(A)Geräusch im Standbetrieb in Dezibel.
U.2
Drehzahl zu U.1Drehzahl, bei der das Standgeräusch gemessen wurde.
U.3
Fahrgeräusch in dB(A)Geräusch bei der Fahrt in Dezibel.
V.7
CO₂ kombiniert in g/kmKombinierter CO₂-Ausstoß in Gramm pro Kilometer.
V.9
SchadstoffklasseMaßgebliche Schadstoffklasse für die EG-Typgenehmigung.
(14)
Nationale EmissionsklasseKlassifikation der Emissionen nach nationalen Standards.
(14.1)
Code zu V.9 / (14)Code-Zuordnung zur Emissionsklasse.
(10)
Code zu P.3Code-Zuordnung zur Kraftstoffart.
7

Weitere Codes & Vermerke

11 Felder
(2)
Hersteller-KurzbezeichnungKurzbezeichnung des Fahrzeugherstellers.
(2.1)
Code zu (2)Code, der der Hersteller-Kurzbezeichnung zugeordnet ist.
(2.2)
Code zu D.2 mit PrüfzifferCode für den Fahrzeugtyp mit zusätzlicher Prüfziffer.
(3)
Prüfziffer zur FINPrüfziffer zur Validierung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
(6)
Datum zu KDatum zur Nummer der EG-Typgenehmigung/ABE.
(12)
Tankinhalt in m³Volumen des Tanks bei Tankfahrzeugen.
(15) / (15.1–15.3)
BereifungZugelassene Reifengröße und -art pro Achse.
(16)
Nr. der ZB Teil IINummer der zugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil II.
(17)
Merkmal zur BetriebserlaubnisOb allgemeine oder EG-Betriebserlaubnis vorliegt.
(21)
Sonstige VermerkeWeitere relevante Informationen zum Fahrzeug.
(22)
Bemerkungen und AusnahmenZusätzliche Bemerkungen oder spezielle Ausnahmen.

Mitführpflicht, Kopien & Aufbewahrung

Was Sie über den Umgang mit Ihrem Fahrzeugschein wissen müssen — rechtliche Vorgaben und praktische Tipps.

📄

Original mitführen

Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss stets im Original mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird (§ 11 Abs. 6 FZV).

🚫

Kopien nicht zulässig

Kopien sind kein Ersatz für das Original. Das Mitführen einer Kopie statt des Originals wird mit 10 Euro Verwarnungsgeld geahndet.

🔄

Bei Verlust: Ersatz beantragen

Bei Verlust oder Beschädigung ist unverzüglich Ersatz bei der Zulassungsstelle zu beantragen — inkl. eidesstattlicher Versicherung.

🔒

Sicher aufbewahren

Im Handschuhfach aufbewahren, vor Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung schützen. Eine Kopie zu Hause als Sicherheit ist ratsam.

Wann brauchen Sie den Fahrzeugschein?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht nur bei Kontrollen wichtig, sondern auch bei allen administrativen Vorgängen rund um Ihr Fahrzeug.

Verkehrskontrollen: Die Polizei prüft bei Kontrollen die Übereinstimmung von FIN, Kennzeichen und technischen Daten mit der Zulassungsbescheinigung.
Fahrzeugverkauf: Beim Verkauf wird die ZB Teil I an den neuen Besitzer übergeben — sie ist Beleg für die Übertragung und enthält alle relevanten Fahrzeugdaten.
Ummeldung: Bei Wohnort- oder Halterwechsel muss die ZB Teil I bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um die Daten zu aktualisieren.
Abmeldung: Bei der Stilllegung oder endgültigen Abmeldung wird die ZB Teil I benötigt, um das Fahrzeug offiziell aus dem Verkehr zu ziehen.

Vom Fahrzeugschein zur Zulassungsbescheinigung

Früher waren die Begriffe "Fahrzeugschein" und "Fahrzeugbrief" weit verbreitet. Mit der Einführung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Jahr 2005 wurden diese Dokumente abgelöst.

Ein zentraler Grund war die erhöhte Fälschungssicherheit. Die alten Dokumente waren leicht manipulierbar — die neuen, EU-weit standardisierten Formate sind deutlich sicherer. Zudem erleichtert die Vereinheitlichung die Verwaltung und internationale Fahrzeugkontrollen.

Alte Dokumente, die vor 2005 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Bei Verlust, Beschädigung oder administrativen Änderungen werden sie jedoch durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt.

💡

Gut zu wissen: Im Alltag wird der Begriff "Fahrzeugschein" nach wie vor häufig verwendet, auch wenn die korrekte Bezeichnung seit 2005 "Zulassungsbescheinigung Teil I" lautet.

FAQ: Fahrzeugschein

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) enthält technische Daten und muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Fahrzeugbrief (ZB Teil II) dient als Eigentumsnachweis und sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden.
Muss ich den Fahrzeugschein immer dabei haben?
Ja. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss stets im Original mitgeführt werden (§ 11 Abs. 6 FZV). Das Nicht-Mitführen wird mit 10 Euro Verwarnungsgeld geahndet.
Wo finde ich die HSN und TSN im Fahrzeugschein?
Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) finden Sie im Feld (2.1), die Typschlüsselnummer (TSN) im Feld (2.2). Beide Nummern benötigen Sie z.B. für Versicherungsvergleiche.
Was mache ich, wenn ich den Fahrzeugschein verloren habe?
Beantragen Sie unverzüglich Ersatz bei der zuständigen Zulassungsstelle. Sie benötigen Ihren Personalausweis und eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust. Die Kosten betragen ca. 10,50 Euro.
Seit wann gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil I?
Seit 2005. Sie hat den alten Fahrzeugschein abgelöst. Die Änderung war Teil einer EU-weiten Initiative zur Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit von Fahrzeugdokumenten.
Wo finde ich die Leistung meines Fahrzeugs im Fahrzeugschein?
Die Motorleistung in Kilowatt (kW) finden Sie im Feld P.2. Die zugehörige Nenndrehzahl steht in Feld P.4. Für die Umrechnung in PS gilt: 1 kW = 1,36 PS.
Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins?
Nein. Kopien sind nicht als Ersatz zulässig. Das Originaldokument hat spezielle Sicherheitsmerkmale, die eine Kopie nicht bieten kann. Das Mitführen einer Kopie statt des Originals kostet 10 Euro Verwarnungsgeld.
Welche Felder sind für die Kfz-Versicherung wichtig?
Für die Kfz-Versicherung sind besonders die Felder (2.1) HSN, (2.2) TSN, B (Erstzulassung), P.1 (Hubraum), P.2 (Leistung) und P.3 (Kraftstoffart) relevant. Diese Angaben bestimmen die Typklasse Ihres Fahrzeugs.

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