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Saison­kennzeichen

Fahrzeug nur saisonal nutzen? Mit dem Saisonkennzeichen zahlen Sie Versicherung und Steuer nur für den gewählten Zeitraum — und sparen mehrere hundert Euro pro Jahr.

2–11 Monate wählbarAutomatische RuhezeitVersicherung + Steuer sparenStand 2026

Das Saisonkennzeichen ermöglicht es, ein Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zuzulassen — etwa von April bis Oktober. Außerhalb der Saison entfallen Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer automatisch.

Für die Zulassung benötigen Sie eine eVB-Nummer und die üblichen Zulassungsunterlagen. Der gewählte Zeitraum wird direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt.

Für wen lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Ideal für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden. Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 3–4 Monate stillsteht, sparen Sie bares Geld.

🚗

Cabrios & Sommerfahrzeuge

Roadster und Cabrios, die nur bei gutem Wetter bewegt werden — typisch April bis Oktober.

🏍️

Motorräder

Die meisten Biker fahren nur von Frühling bis Herbst. Im Winter steht die Maschine in der Garage.

🚐

Wohnmobile

Camping-Saison von Frühling bis Herbst — im Winter lohnt sich die Zulassung oft nicht.

🏎️

Zweitwagen

Freizeit- oder Spaßfahrzeuge, die nicht ganzjährig benötigt werden.

Welcher Zeitraum ist möglich?

Beim Saisonkennzeichen legen Sie den Nutzungszeitraum selbst fest.

Mindestdauer
2
Monate
Maximaldauer
11
Monate
Beliebtester Zeitraum
04–10
April bis Oktober

Hinweis: Der Zeitraum wird direkt auf dem Kennzeichen angezeigt. Eine nachträgliche Änderung ist nur durch eine neue Zulassung möglich.

So viel sparen Sie wirklich

Ein Saisonkennzeichen lohnt sich vor allem dann, wenn das Fahrzeug mindestens 3–4 Monate im Jahr stillsteht.

📅

Ganzjahreszulassung

12 Monate

Kfz-Versicherung~600 €
Kfz-Steuer~200 €
Gesamt: ~800 €/Jahr
☀️

Saisonkennzeichen

6 Monate (Apr–Okt)

Kfz-Versicherung~350 €
Kfz-Steuer~100 €
Gesamt: ~450 €/Jahr
Ihre Ersparnis pro Jahr
~350 €

Bei einem Cabrio mit Saisonzulassung April–Oktober. Tatsächliche Ersparnis variiert je nach Fahrzeug und Tarif.

Wichtig: Während der Ruhezeit darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr stehen oder bewegt werden. Es muss auf Privatgrund abgestellt werden.

Saisonkennzeichen vs. normale Zulassung

Was unterscheidet die Saisonzulassung von der Jahreszulassung?

Merkmal
Saison
Normal
Nutzung
Nur im gewählten Zeitraum
Ganzjährig
Versicherung
Nur für Saisonmonate
12 Monate
Kfz-Steuer
Anteilig (nur Saison)
Voller Jahresbetrag
Abmeldung nötig
Nein — automatisch
Ja, bei Stilllegung
Flexibilität
Eingeschränkt auf Zeitraum
Volle Flexibilität
Kosten insgesamt
Deutlich geringer
Höher

Fazit: Das Saisonkennzeichen ist ideal für Fahrzeuge, die nicht dauerhaft genutzt werden. Sie sparen Kosten und müssen sich um keine Ab- und Anmeldung kümmern.

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evbnummer.net ist ein unabhängiges Informationsportal. Wir bieten keine Versicherungsberatung an, sondern helfen dir, Tarife eigenständig zu vergleichen und die passende eVB-Nummer über unsere Partner zu finden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Saisonkennzeichens bei der Zulassungsstelle brauchen Sie:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Ggf. Nachweis über gültige HU

Tipp: Beantragen Sie Ihre eVB-Nummer vorab online — das spart Zeit bei der Zulassungsstelle.

Häufige Fehler beim Saisonkennzeichen

Viele Fahrzeughalter machen typische Fehler — die teuer werden können.

Fahrzeug außerhalb der Saison bewegen

Außerhalb des eingetragenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr genutzt werden — es besteht kein Versicherungsschutz.

Parken im öffentlichen Raum während der Ruhezeit

Auch das Abstellen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist außerhalb der Saison verboten. Das Fahrzeug muss auf Privatgrund stehen.

Falsche Versicherungswahl

Nicht jeder Tarif bietet optimale Konditionen für Saisonkennzeichen. Ein Vergleich kann bares Geld sparen.

Zeitraum zu knapp gewählt

Wer den Zeitraum zu kurz wählt, kann späte Herbstfahrten oder frühe Frühlingsausflüge nicht wahrnehmen — eine Änderung erfordert eine neue Zulassung.

Achtung: Verstöße gegen die Saisonregelung können zu Bußgeldern und Problemen mit der Versicherung führen. Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.

FAQ — Saisonkennzeichen

Kann ich den Saisonzeitraum nachträglich ändern?
Nein, der Zeitraum kann nicht einfach geändert werden. Sie müssen das Fahrzeug umzulassen — das bedeutet eine neue Zulassung mit neuem Saisonzeitraum, neuer eVB-Nummer und ggf. neuen Kennzeichenschildern.
Darf ich außerhalb der Saison fahren?
Nein, das ist streng verboten. Außerhalb des eingetragenen Zeitraums besteht kein Versicherungsschutz. Wer trotzdem fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld sowie strafrechtliche Konsequenzen.
Muss ich das Fahrzeug am Saisonende abmelden?
Nein, das passiert automatisch. Mit Ablauf des letzten Saisonmonats ruht die Zulassung automatisch. Sie müssen nicht zur Zulassungsstelle. Zum Saisonstart wird die Zulassung ebenso automatisch wieder aktiv.
Kann ich mit dem Saisonkennzeichen ins Ausland fahren?
Ja, innerhalb des gültigen Zeitraums können Sie Ihr Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen auch im EU-Ausland nutzen. Außerhalb der Saison ist dies jedoch nicht erlaubt.
Wie viel spare ich mit einem Saisonkennzeichen?
Die Ersparnis hängt vom Zeitraum ab. Bei einer 6-Monats-Saison (z. B. April bis Oktober) sparen Sie rund 40–50 % der jährlichen Versicherungs- und Steuerkosten — bei einem typischen Cabrio oder Motorrad mehrere hundert Euro pro Jahr.
Welcher Zeitraum ist der beliebteste?
Am häufigsten wird der Zeitraum März/April bis Oktober/November gewählt. Für Motorräder ist April bis Oktober typisch, für Wohnmobile oft März bis November.
Wo darf das Fahrzeug während der Ruhezeit stehen?
Während der Ruhezeit darf das Fahrzeug nur auf Privatgrund abgestellt werden — also in der Garage, auf dem eigenen Stellplatz oder einem gemieteten Parkplatz. Öffentliche Straßen und Parkplätze sind nicht erlaubt.
Brauche ich fürs Saisonkennzeichen eine eVB-Nummer?
Ja, eine eVB-Nummer ist Pflicht — genau wie bei einer normalen Zulassung. Die eVB-Nummer erhalten Sie in wenigen Minuten online nach einem Versicherungsvergleich.

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