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Kurzzeit­kennzeichen

Das 5-Tage-Kennzeichen für Überführung, Probefahrt und HU-Fahrt — Kosten, Unterlagen, Einschränkungen und eVB-Nummer im Überblick.

5 Tage gültigab ca. 50 €eVB-Nummer PflichtStand 2026

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein spezielles Nummernschild, das für maximal fünf Tage gültig ist. Es wird häufig für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV) verwendet.

Für die Beantragung benötigen Sie eine eVB-Nummer, einen gültigen Personalausweis und die Fahrzeugpapiere. Das Ablaufdatum ist direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt.

Wann braucht man ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug noch nicht regulär zugelassen ist, aber im Straßenverkehr bewegt werden soll.

🚗

Überführungsfahrt

Fahrzeug nach dem Kauf zum neuen Standort oder zur Zulassungsstelle überführen.

🔧

Fahrt zur HU (TÜV)

Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung zur nächstgelegenen Prüfstelle bringen.

🧪

Probefahrt

Fahrzeug bei Kaufinteresse im Straßenverkehr testen — legal und versichert.

🏠

Transport

Fahrzeug zu Werkstatt, Lackierer oder an einen anderen Standort transportieren.

Wichtig: Das Fahrzeug muss grundsätzlich verkehrssicher sein. Ohne gültige HU sind Fahrten nur zur nächstgelegenen Prüfstelle erlaubt.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen wirklich?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.

🏛️
Zulassungsstelle (Gebühr)
10–15 €
🪪
Kennzeichenschilder (Paar)
20–40 €
🛡️
Versicherung (eVB-Nummer)
20–60 €
Gesamt
50–100 €

Die genaue Höhe hängt vom Anbieter der Versicherung und der Region ab.

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evbnummer.net ist ein unabhängiges Informationsportal. Wir bieten keine Versicherungsberatung an, sondern helfen dir, Tarife eigenständig zu vergleichen und die passende eVB-Nummer über unsere Partner zu finden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle brauchen Sie:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Ggf. Nachweis über gültige HU
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung + Vollmacht

Tipp: Beantragen Sie Ihre eVB-Nummer vorab online — das spart Zeit bei der Zulassungsstelle.

Einschränkungen beim Kurzzeitkennzeichen

Viele wissen nicht: Ein Kurzzeitkennzeichen darf nicht uneingeschränkt genutzt werden.

Keine dauerhafte Nutzung im Alltag

Das Kennzeichen ist ausschließlich für den angegebenen Zweck bestimmt.

Fahrten ohne HU nur eingeschränkt erlaubt

Ohne gültige HU dürfen Sie nur zur nächstgelegenen Prüfstelle oder Werkstatt fahren.

Versicherung gilt nur für 5 Tage

Nach Ablauf erlischt der Versicherungsschutz automatisch — das Kennzeichen darf nicht mehr genutzt werden.

Fahrzeug muss verkehrssicher sein

Grundlegende Verkehrssicherheit (Bremsen, Licht, Reifen) muss gegeben sein.

Keine Fahrten ins Ausland

Kurzzeitkennzeichen gelten in der Regel nur innerhalb Deutschlands.

Achtung: Verstöße können zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Problemen mit der Versicherung führen. Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.

Kurzzeitkennzeichen je nach Zulassungsstelle

Je nach Stadt oder Landkreis können die Anforderungen leicht variieren. Einige Zulassungsstellen verlangen zusätzliche Nachweise oder haben unterschiedliche Abläufe und Öffnungszeiten.

Tipp: Informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle über die genauen Anforderungen und benötigten Dokumente.

Wartezeiten: Viele Stellen bieten mittlerweile eine Online-Terminvergabe an. Reservieren Sie sich vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.

FAQ — Kurzzeitkennzeichen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage ab dem Tag der Zulassung gültig. Das Ablaufdatum ist direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Nach Ablauf darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.
Kann ich ohne TÜV ein Kurzzeitkennzeichen bekommen?
Ja, aber mit Einschränkungen. Ohne gültige HU dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächstgelegenen Prüfstelle oder Werkstatt fahren — keine freien Fahrten.
Brauche ich eine Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?
Ja, eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist Pflicht. Ohne gültige eVB-Nummer können Sie kein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Die eVB erhalten Sie in wenigen Minuten online.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
In der Regel nein. Kurzzeitkennzeichen gelten nur innerhalb Deutschlands. Für internationale Überführungen benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen), das länger gültig ist.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt?
Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 50 und 100 €. Sie setzen sich zusammen aus: Gebühr der Zulassungsstelle (ca. 10–15 €), Kennzeichenschilder (ca. 20–40 €) und Versicherung/eVB-Nummer (ca. 20–60 €).
Wo beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Sie benötigen Personalausweis, eVB-Nummer und Fahrzeugpapiere. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort.
Darf ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?
Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen ist immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) wird bei der Zulassung eingetragen.
Was passiert, wenn das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist?
Nach Ablauf der 5 Tage erlischt der Versicherungsschutz und die Zulassung. Wer das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr bewegt, fährt ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung — das kann ein Bußgeld und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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