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Kein Brief nötig

eVB-Nummer ohne Fahrzeugbrief

Für die eVB-Nummer brauchen Sie keinen Fahrzeugbrief. Was Sie wirklich benötigen und wann der Brief doch wichtig wird — hier erfahren Sie alles.

Kein Fahrzeugbrief nötigKein Fahrzeugschein nötigIn unter 2 Min. erledigtImmer kostenlos
Kurz erklärt

Brauche ich den Fahrzeugbrief für die eVB?

Nein. Für die Beantragung einer eVB-Nummer ist kein Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich. Sie benötigen lediglich die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Leistung) und Ihre persönlichen Daten. Der Fahrzeugbrief wird erst bei der Kfz-Zulassung benötigt.

Fahrzeugbrief für eVB: Nein · Fahrzeugschein für eVB: Nein (aber hilfreich) · Dauer: unter 2 Min. · Kosten: kostenlos
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evbnummer.net ist ein unabhängiges Informationsportal. Wir bieten keine Versicherungsberatung an, sondern helfen dir, Tarife eigenständig zu vergleichen und die passende eVB-Nummer über unsere Partner zu finden.

Was brauche ich für die eVB-Nummer?

Keinen Fahrzeugbrief, keinen Fahrzeugschein — für die eVB-Nummer reichen diese 4 Angaben.

🚗

Fahrzeugdaten

Marke, Modell, Baujahr, Motorleistung und Kraftstoffart Ihres Fahrzeugs.

Fahrzeugschein oder Fahrzeugangebot
👤

Persönliche Daten

Name, Adresse, Geburtsdatum und optional Ihre Fahrhistorie (SF-Klasse).

Personalausweis
📱

Kontaktdaten

Handynummer für die SMS-Zustellung der eVB-Nummer.

Mobiltelefon
💳

Zahlungsdaten

IBAN oder Kreditkarte für die spätere Beitragszahlung.

Bankkonto / Karte

Tipp: Die Fahrzeugdaten finden Sie im Fahrzeugschein, im Kaufvertrag oder im Online-Inserat des Fahrzeugs. Ein Originaldokument ist nicht erforderlich.

Fahrzeugbrief vs. Fahrzeugschein

Zwei Dokumente, die oft verwechselt werden — für die eVB-Nummer brauchen Sie keins von beiden.

MerkmalFahrzeugbrief (Teil II)Fahrzeugschein (Teil I)
Offizieller NameZulassungsbescheinigung Teil IIZulassungsbescheinigung Teil I
ZweckEigentumsnachweisBetriebserlaubnis
AufbewahrungZuhause (sicher verwahren)Im Fahrzeug mitführen
Für eVB nötig?NeinNein (aber hilfreich)
Für Zulassung nötig?JaJa (bei Ummeldung)
Bei VerlustNeuausstellung ca. 60 €Neuausstellung ca. 12 €

Wann brauche ich den Fahrzeugbrief?

Für die eVB-Nummer nicht — aber bei diesen Anlässen ist er Pflicht.

Neuzulassung

Brief nötig

Der Fahrzeugbrief wird bei der Zulassungsstelle vorgelegt und mit dem neuen Kennzeichen ergänzt.

Ummeldung (Halterwechsel)

Brief nötig

Bei einem Halterwechsel muss der Fahrzeugbrief vom Vorkäufer übergeben werden.

Abmeldung

Brief nötig

Für die Außerbetriebsetzung wird der Fahrzeugbrief benötigt.

eVB-Nummer beantragen

Ohne Brief

Für die eVB-Nummer ist kein Fahrzeugbrief erforderlich — nur Fahrzeugdaten und persönliche Daten.

Kfz-Versicherung abschließen

Ohne Brief

Der Versicherungsabschluss erfordert keinen Fahrzeugbrief — nur die Fahrzeugdaten.

HU / TÜV-Termin

Ohne Brief

Für die Hauptuntersuchung wird nur der Fahrzeugschein (Teil I) benötigt.

Fahrzeugbrief verloren?

Wenn Sie Ihren Fahrzeugbrief verloren haben, ist das für die eVB-Nummer kein Problem. Sie können die eVB trotzdem sofort beantragen — dafür ist der Fahrzeugbrief nicht erforderlich.

Für die Kfz-Zulassung benötigen Sie den Fahrzeugbrief jedoch zwingend. Bei Verlust müssen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle eine Neuausstellung beantragen.

Unser Tipp: Beantragen Sie die eVB-Nummer schon jetzt — und kümmern Sie sich parallel um den Ersatz des Fahrzeugbriefs. So verlieren Sie keine Zeit.

Fahrzeugbrief ersetzen

WoZulassungsstelle
KostenCa. 60 €
Dauer2–4 Wochen
BenötigtPersonalausweis + Fahrzeugschein
HinweisVerlustanzeige bei Polizei

eVB beantragen vs. Auto anmelden

Diese Unterlagen brauchen Sie für die eVB-Nummer — und diese zusätzlich für die Zulassung.

Für die eVB-Nummer

Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr)
Persönliche Daten (Name, Adresse)
Handynummer für SMS
Zahlungsdaten (IBAN)
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
Personalausweis (Kopie)

Für die Kfz-Zulassung

eVB-Nummer
Fahrzeugbrief (Teil II)
Fahrzeugschein (Teil I)
Personalausweis / Reisepass
SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer)
HU-Nachweis (bei Ummeldung)
Ggf. Vollmacht + Ausweis des Halters

FAQ — eVB ohne Fahrzeugbrief

Brauche ich einen Fahrzeugbrief für die eVB-Nummer?
Nein. Für die Beantragung einer eVB-Nummer ist kein Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich. Sie benötigen lediglich die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Leistung), Ihre persönlichen Daten und eine Handynummer für die SMS-Zustellung.
Welche Unterlagen brauche ich für die eVB-Nummer?
Für die eVB-Nummer benötigen Sie: Fahrzeugdaten (aus dem Fahrzeugschein, Kaufvertrag oder Fahrzeugangebot), persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) und eine Handynummer. Ein Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein ist nicht zwingend erforderlich — die Daten können auch aus anderen Quellen stammen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Eigentumsnachweis und wird sicher zuhause aufbewahrt. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist die Betriebserlaubnis und muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Für die eVB-Nummer wird keines der beiden Dokumente benötigt.
Kann ich eine eVB-Nummer beantragen, wenn ich den Fahrzeugbrief noch nicht habe?
Ja. Die eVB-Nummer können Sie auch beantragen, wenn Sie den Fahrzeugbrief noch nicht in der Hand haben — z. B. weil das Auto noch nicht übergeben wurde. Sie brauchen nur die grundlegenden Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Leistung).
Wann brauche ich den Fahrzeugbrief?
Den Fahrzeugbrief benötigen Sie bei der Zulassungsstelle: für die Neuzulassung, Ummeldung (Halterwechsel) und Abmeldung. Für die eVB-Nummer, den Versicherungsabschluss und den TÜV ist kein Fahrzeugbrief nötig.
Was mache ich, wenn ich den Fahrzeugbrief verloren habe?
Bei Verlust des Fahrzeugbriefs müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine Neuausstellung beantragen. Kosten: ca. 60 €, Dauer: 2–4 Wochen. Währenddessen können Sie die eVB-Nummer trotzdem beantragen — diese ist unabhängig vom Fahrzeugbrief.
Brauche ich den Fahrzeugschein für die eVB-Nummer?
Nein, auch den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigen Sie nicht zwingend. Er ist aber hilfreich, da dort alle Fahrzeugdaten stehen, die Sie für den Versicherungsvergleich brauchen (HSN, TSN, Leistung, Hubraum etc.).

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