Neue E-Auto-Förderung startet: Was Käufer bei Zulassung & eVB Nummer beachten müssen
Bis zu 6.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos: Die neue Kaufprämie ist zurück. Was Sie zur Zulassung, eVB Nummer und den erforderlichen Nachweisen wissen müssen.

Die neue E-Auto-Förderung ist zurück. Private Käuferinnen und Käufer können beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos je nach Einkommen, Fahrzeugart und Familiensituation bis zu 6.000 Euro Zuschuss erhalten. Besonders wichtig: Die Förderung soll rückwirkend für Fahrzeuge gelten, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Genau deshalb spielt die Zulassung eine zentrale Rolle. Und für die Zulassung brauchen auch E-Autos weiterhin eine eVB Nummer.
Die Bundesregierung hat die neue Kaufprämie bereits angekündigt. Gefördert werden reine Elektroautos sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender. Die Förderung richtet sich vor allem an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 80.000 Euro pro Haushalt, mit Kindern kann sie auf bis zu 90.000 Euro steigen.
Förderhöhe
Warum die neue Förderung wichtig ist
Viele Käuferinnen und Käufer haben nach dem Ende des alten Umweltbonus auf eine neue Unterstützung gewartet. Mit der neuen Förderung soll der Umstieg auf ein E-Auto wieder attraktiver werden.
| Fahrzeugart / Voraussetzung | Mögliche Förderung |
|---|---|
| Reines Elektroauto, Basisförderung | 3.000 € |
| Reines Elektroauto bei niedrigerem Einkommen | bis 5.000 € |
| Kinderbonus (max. 1.000 €) | 500 € je Kind |
| Maximale Förderung für reine E-Autos | bis 6.000 € |
| Plug-in-Hybrid / Range Extender | ab 1.500 € |
Wichtig: Die Förderung gibt es nicht automatisch beim Kauf — sie muss beantragt werden. Außerdem gelten bestimmte Voraussetzungen (Einkommenshöhe, Fahrzeug, Mindesthaltedauer). Laut Bundesregierung ist eine Mindesthaltedauer von drei Jahren vorgesehen. Wer das Auto zu früh verkauft, riskiert Probleme mit der Förderung.
Stichtag
Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026
Ein wichtiger Punkt für alle, die ihr E-Auto bereits gekauft oder zugelassen haben: Die Förderung soll rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 gelten. Das bedeutet: Auch wer sein förderfähiges Fahrzeug schon Anfang 2026 zugelassen hat, kann unter Umständen noch von der Prämie profitieren.
Entscheidend ist deshalb, dass alle Unterlagen rund um Kauf, Leasing und Zulassung gut aufbewahrt werden. Dazu gehören insbesondere Kaufvertrag oder Leasingvertrag, Zulassungsunterlagen, Steuerbescheide und mögliche Nachweise für Kinder im Haushalt.
Pflicht-Nachweis
Braucht man für ein E-Auto eine eVB Nummer?
Ja. Auch ein Elektroauto darf in Deutschland nur zugelassen werden, wenn eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Der Nachweis erfolgt über die elektronische Versicherungsbestätigung — kurz eVB Nummer.
Die eVB Nummer wird von der Versicherung ausgestellt und elektronisch bei der Zulassungsstelle hinterlegt. Ohne gültige eVB Nummer ist eine Zulassung nicht möglich. Das gilt für Benziner, Diesel, Hybridfahrzeuge und reine Elektroautos gleichermaßen.
Wer also ein neues E-Auto kaufen und zulassen möchte, sollte sich rechtzeitig um eine passende Kfz-Versicherung kümmern und die eVB Nummer online beantragen und vor dem Termin bei der Zulassungsstelle bereithalten.
E-Auto zulassen? eVB Nummer nicht vergessen
Für die Zulassung Ihres Elektroautos benötigen Sie eine gültige eVB Nummer. Vergleichen Sie jetzt passende Kfz-Versicherungen und sichern Sie sich Ihre elektronische Versicherungsbestätigung sofort per SMS oder E-Mail.
Zulassung
Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung eines E-Autos?
Für die Zulassung eines neuen Elektroautos werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt. Eine vollständige Anleitung zum Auto anmelden finden Sie in unserem Ratgeber.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
eVB Nummer der Kfz-Versicherung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
CoC-Papiere bzw. Fahrzeugdaten
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Kaufvertrag oder Rechnung
Vollmacht (bei Vertretung durch Dritte)
Kennzeichenschilder / Wunschkennzeichen-Reservierung
Förderbeispiel
Wer bekommt die maximale E-Auto-Förderung?
Die maximale Förderung von bis zu 6.000 Euro ist vor allem für Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Kindern vorgesehen. Die Basisförderung für ein reines Elektroauto liegt bei 3.000 Euro. Bei geringerem Einkommen steigt der Zuschuss. Zusätzlich gibt es einen Kinderbonus von 500 Euro je Kind, maximal für zwei Kinder.
Beispielrechnung
Ein Haushalt mit einem entsprechend niedrigen Einkommen und zwei Kindern kann bei einem förderfähigen reinen Elektroauto auf bis zu 6.000 Euro Förderung kommen.
Basis
3.000 €
+ Einkommensbonus
2.000 €
+ 2× Kinderbonus
1.000 €
= Maximal
6.000 €
Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender fällt die Förderung niedriger aus. Plug-in-Hybride müssen außerdem bestimmte Anforderungen erfüllen, etwa beim CO₂-Ausstoß und der elektrischen Reichweite. Die Verbraucherzentrale nennt als Rahmen für die neue Prämie Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro, abhängig von Einkommen und Fahrzeugart.
Vor dem Kauf
Warum Käufer jetzt nichts überstürzen sollten
Auch wenn die Förderung attraktiv klingt — ein E-Auto muss zum eigenen Fahrprofil passen. Diese sechs Punkte sollten Sie vor dem Kauf prüfen.
Fahrprofil prüfen
Passt das E-Auto zur täglichen Fahrstrecke? Auch Wochenend- und Urlaubsfahrten einkalkulieren.
Lademöglichkeit klären
Zuhause, am Arbeitsplatz oder öffentlich? Wallbox-Option und Ladeinfrastruktur prüfen.
Versicherungskosten kalkulieren
E-Autos können günstiger oder teurer in der Versicherung sein. Vergleich lohnt sich.
Mindesthaltedauer beachten
Drei Jahre vorgesehen. Frühzeitiger Verkauf kann Förderung gefährden.
Unterlagen aufbewahren
Kaufvertrag, Zulassung, Steuerbescheide und Kinder-Nachweise sichern.
Förderportal prüfen
Antragstellung erfolgt über das zuständige Förderportal (BAFA bzw. Bundesregierung).
Zusammenfassung
Fazit: Förderung prüfen, eVB Nummer rechtzeitig sichern
Die neue E-Auto-Förderung kann den Kauf eines neuen Elektroautos deutlich attraktiver machen. Je nach Einkommen, Fahrzeugart und Kindern sind bis zu 6.000 Euro Zuschuss möglich. Da die Förderung an die Neuzulassung gekoppelt ist und rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten soll, sollten Käufer alle Unterlagen rund um Kauf und Zulassung gut aufbewahren.
Für die Zulassung bleibt ein Punkt unverändert: Auch für ein E-Auto wird eine gültige eVB Nummer benötigt. Wer sein Elektroauto zeitnah zulassen möchte, sollte deshalb zuerst die passende Kfz-Versicherung vergleichen und sich die eVB Nummer ausstellen lassen.
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Häufige Fragen
FAQ zur E-Auto-Förderung & eVB Nummer
Gibt es die neue E-Auto-Förderung auch rückwirkend?
Brauche ich für ein Elektroauto eine eVB Nummer?
Wie hoch ist die neue E-Auto-Förderung?
Können auch Plug-in-Hybride gefördert werden?
Muss ich das geförderte E-Auto eine bestimmte Zeit behalten?
Weiterführende Informationen
Offizielle Quellen
Die Antragstellung erfolgt über das zuständige Förderportal. Käufer sollten die offiziellen Informationen des BAFA bzw. der Bundesregierung prüfen.
Bundesregierung — E-Auto-Kaufförderung
Offizielle Informationen der Bundesregierung zum Förderprogramm und Antragsverfahren
BAFA — E-Auto-Förderung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Details zur Bearbeitung der Förderanträge
Verbraucherzentrale — E-Auto-Prämie 2026
Unabhängige Verbraucherinformationen: So sichern Sie sich bis zu 6.000 Euro Förderung
Weiterführend
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