Eine eVB-Nummer zu beantragen, ist für jede Art von Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs unverzichtbar. Wenn es sich um eine klassische Dauerzulassung des KFZ handelt, müssen Sie keine Kosten fürchten, in anderen Fällen müssen Sie wenige Euro für die Beantragung der evb-Nummer investieren.

Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie mit welchen Ausgaben rechnen müssen und wie sich diese Ausgaben auf den gewünschten Versicherungsschutz auswirken.

Die konkreten Kosten im Überblick

Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug dauerhaft für die Teilnahme am Straßenverkehr zulassen möchten, müssen Sie keine Kosten für die eVB-Nummer fürchten. Die Versicherung wird Ihnen die Nummer kostenlos aushändigen, was eine Sache weniger Minuten ist.

Mit der eVB-Nummer wird Ihnen ein Versicherungsschutz garantiert, der standardmäßig nur die KFZ-Haftpflichtversicherung umfasst. Zwar fallen für die Versicherungsleistungen selbst Kosten an, diese werden jedoch später regulär über den vollwertigen Versicherungsvertrag abgerechnet. Überhaupt keine Kosten müssen Sie fürchten, wenn die eVB-Nummer nicht zu einer Anmeldung, Ummeldung & Co. genutzt wurde.

Bei Kurzzeitkennzeichen verhält es sich anders. Diese sind für fünf Tage gültig, alleine für diesen Zeitraum wird ein Versicherungsschutz ohne einen eventuellen Voll- oder Folgevertrag abgeschlossen.

Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen wird deshalb pauschal nach den Konditionen der jeweiligen Gesellschaft abgerechnet. Üblich ist hierbei eine Kostenspanne zwischen 30 und 40 Euro, ein Vergleich kann sich bei häufiger Abwicklung von kurzzeitigen Anmeldungen lohnen.

Wie erfolgt die Abrechnung bzw. Verrechnung?

Während Sie für die eVB-Nummer bei einem Kurzzeitkennzeichen das Geld direkt aushändigen oder überweisen sollten, erfolgt die Abrechnung bei einem dauerhaft genutzten Kennzeichen anders. In den meisten Fällen entscheiden sich Versicherungskunden dazu, den anschließenden, vollwertigen Versicherungsvertrag beim gleichen Versicherer abzuschließen.

In diesem Fall wird eine Verrechnung für den Versicherungsschutz vorgenommen, der seit der Anmeldung des Fahrzeugs mittels eVB-Nummer gilt. Nach der regulären Anmeldung steigen die Kosten für den Versicherungsschutz häufig, beispielsweise wenn Sie zusätzliche Kaskoleistungen oder einen stärkeren Haftpflichtschutz wünschen.

Anders sieht es aus, wenn Sie die Versicherung nach der Anmeldung noch wechseln wollen. Sie nutzen in diesem Fall die eVB-Nummer eines Versicherers, der eigentliche Versicherungsvertrag kommt jedoch bei einer anderen Versicherung zustande. In diesem Fall wird die erste Versicherung eine separate Rechnung stellen, die grob mit der Abrechnung bei Kurzzeitkennzeichen zu vergleichen ist.

Die Versicherung prüft, über welchen Zeitraum der Haftpflichtschutz bestand und stellt diesen gesondert in Rechnung. Auch hier liegen die Kosten im Regelfall in einem zweistelligen Eurobereich.

Gibt es Unterschiede je nach gebotenem Versicherungsschutz?

Beachten Sie, dass der mit einer eVB-Nummer verbundene Versicherungsschutz elementar ausfällt. Kaskoleistungen werden nicht geboten, es kommt lediglich zu einer grundlegenden Absicherung nach der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflicht. Wenn Sie einen stärkeren Versicherungsschutz wünschen, sollten Sie dies Ihrer Versicherung rechtzeitig mitteilen. Möglicherweise wird Ihnen die Gesellschaft schon frühzeitig einen umfassenden Zusatzschutz zusichern und mit Ihnen einen vollwertigen Vertrag aufsetzen wollen.

Die Kosten für die eVB-Nummer selbst sind hiervon nicht betroffen, allerdings werden Sie hier frühzeitig für den regulären Versicherungsschutz den entsprechenden Beitrag zahlen. Sprechen Sie Ihre Wünsche nach einem umfassenden Versicherungsschutz einfach mit der jeweiligen Gesellschaft ab, damit Sie vom Moment der Anmeldung an von einem Versicherungsschutz nach Maß profitieren.