Normalerweise ist der Stichtag für einen Wechsel der KFZ Versicherung, am 30. November. Viele Autofahrer wissen aber nicht, dass mit einem Sonderkündigungsrecht, der Vertrag auch nach dem Stichtag 30. November, gekündigt werden kann. So haben Autofahrer die Möglichkeit nach dem Stichtag, in eine billige KFZ Versicherung zu wechseln. Damit das Sonderkündigungssrecht in Anspruch genommen werden kann, gilt es auf verschiedene Voraussetzungen zu achten.

Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung kurz zusammengefasst

Es gibt drei Konstellationen, mit denen die außerordentliche Kündigung erlaubt ist:

  • Bei einer Beitragserhöhung
  • Im Schadensfall
  • Bei einem Fahrzeugwechsel

Allgemeine Information zum Sonderkündigungsrecht

Generell gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei jedem Anbieter einer KFZ Versicherung um zu wechseln. Allerdings müssen Voraussetzungen erfüllt werden, so dass Autofahrer vor Ablauf der regulären Laufzeit, quasi außer der Reihe, die KFZ Versicherung kündigen können. Sie haben dazu vier Wochen Zeit. Eine Sonderkündigung, auch die reguläre, sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen. In dem Schreiben muss der Grund für die außerordentliche Kündigung angegeben sein. Wichtig ist dann, sich eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Kündigung, zu erbitten. Im Internet finden Sie entsprechende Musterschreiben, die Sie downloaden, ausfüllen und per Post an den Versicherer schicken können.

Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung

Eine Beiragserhöhung können viele Autofahrer nicht auf den ersten Blick sehen. Der Grund kann eine verdeckte Beitragserhöhung sein. Da kann es passieren, dass zwar die Prämie gesunken ist, die KFZ Versicherung aber insgesamt teurer wurde. Wenn dieses Szenario entsteht, kann der Autofahrer seine KFZ Versicherung auch nach dem Stichtag, 30. November, noch kündigen. Wenn Sie als Versicherungsnehmer ein Jahr unfallfrei gefahren sind, kommt es zu einem Schadensfreiheitsrabatt. Oftmals aber erhält der Versicherte diese Vergünstigung nicht. Wenn der Vergleichsbeitrag niedriger als der zu leistende Beitrag ist, hat eine Beitragserhöhung stattgefunden. Das Sonderkündigungsrecht kann ebenfalls genutzt werden, wenn sich das Kasko oder die Haftpflicht erhöht hat. Bei vielen Versicherungsunternehmen, werden die Beiträge in einer gut lesbaren Tabelle angegeben. Das bieten aber nicht alle Versicherer an, denn die Versicherer sind nicht verpflichtet, einen Vergleichsbeitrag anzuzeigen. Trotzdem muss bei einer Beitragserhöhung, auf das Kündigungsrecht hingewiesen werden. Aber neben einer Beitragserhöhung, können noch weitere Anlässe für eine Sonderkündigung sorgen.

Kann eine Autoversicherung nach einem Schaden gekündigt werden?

Kam es nach einem Schadensfall zu einer Beitragserhöhung, kann die KFZ Versicherung außerordentlich gekündigt werden. Dazu muss der Versicherer den Schaden bezahlt haben. Wenn Sie das Auto verkauft haben, dann kann die Versicherung, Haftpflicht und Kaskoversicherung auf den Käufer übergehen. Wird aber ein Auto stillgelegt, so erlischt die Versicherung durch die Verschrottung des Fahrzeuges. Wenn Sie Ihr Auto abmelden, geht der Vertrag in eine Ruheversicherung über. Sollte der Fahrzeughalter versterben, so kann die KFZ Versicherung auf den Nachfahren überschrieben werden. Allerdings gilt nicht immer ein Sonderkündigungsrecht. Ziehen Sie in ein anderes Bundesland oder nur in eine Stadt, wo das Unfallrisiko höher eingestuft ist, kann der Versicherungsbeitrag angepasst werden.

Wozu ist die eVB-Nummer wichtig?

Der Abschluss einer KFZ Versicherung ist in Deutschland Pflicht. Ohne diese Versicherung darf kein Fahrzeug auf einer Straße fahren. Aus diesem Grund gibt es den Versicherungsnachweis anhand einer eVB-Nummer. Ohne diese Nummer können Sie bei der Zulassungsstelle kein Fahrzeug anmelden. Diese Nummer sagt aus, dass der Wagen tatsächlich versichert ist. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist auch dann erforderlich, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug etwas verändern möchten. Mit dieser Nummer kann die Zulassung des Autos wesentlich schneller vor sich gehen. Die Zulassungsstelle kann innerhalb von Sekunden den Versicherungsschutz prüfen.
Die KFZ Versicherung wird stets für ein gekauftes Fahrzeug abgeschlossen. Verkaufen Sie den Wagen, so könnte der Käufer die Versicherung übernehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, einen neue KFZ Versicherung abzuschließen und dazu das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

Wann ist eine Sonderkündigung nicht möglich?

Ziehen Sie beispielsweise in ein anderes Bundesland, in dem das Unfallrisiko als hoch eingestuft wird, so wird sich der Versicherungsbeitrag anpassen. Bei einer Erhöhung der persönlichen Kilometerleistung jährlich, greift ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Versicherungsbeitrag sich erhöht hat, Sie aber von zusätzlichen Leistungen profitieren, kann nicht außerhalb gekündigt werden.

Wie richtig kündigen

Eine gesetzliche Frist ist nicht nur bei der regulären Kündigung einzuhalten, sondern auch bei einer außerordentlichen Kündigung. Normalerweise wird eine Frist von vier Wochen angegeben, um ein Sonderkündigungsrecht zu erwirken. Die Frist beginnt nach Erhalt der Beitragsrechnung. Eine Kündigung muss immer schriftlich eingereicht werden. Am besten per Post mit einem Einschreiben. Den Kündigungsgrund müssen Sie angeben. Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie sich eine Kündigungsbestätigung anfordern. Denn nur damit ist die Versicherung rechtswirkam. Übrigens muss Ihre Versicherungsgesellschaft. Sie über ein Sonderkündigungsrecht informieren. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre KFZ Versicherung erst kündigen, wenn Sie einen neuen Versicherungsschutz haben.

Viele Fahrzeughalter sind der Meinung, dass eine Versicherung mit erheblichem Aufwand gekündigt werden kann. Allerdings kann das auch der nicht so versierte Internetnutzer problemlos bewältigen.