eVB Nummer – Elektronische Versicherungsbestätigung
NEU: Die eVB-Nummer online kommt direkt per SMS oder E-Mail. Damit können Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle anmelden. Schon über 5.000 erfolgreich vergebene eVB-Nummern.
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ACHTUNG: Jedes Fahrzeug, dass im deutschen Straßenverkehr bewegt wird, muss mit einer gültigen Haftpflichtversicherung ausgestattet sein.
Das sagen zufriedene Kunden:
Ich hätte nicht gedacht, dass man so schnell und einfach eine eVB Nummer über das Internet beantragen kann.
Noch einfacher geht es wirklich nicht. Vielen Dank für Euren Service.
Ich konnte mithilfe der eVB Nummer mein Auto sofort bei der Zulassungsstelle anmelden.
Ich war total happy als ich endlich mit meinem neuen Auto fahren durfte.
Ich stand bei der Zulassungsstelle und hatte keine eVB Nummer dabei. Das war aber kein Problem, da ich sie direkt hier über die Seite beantragt habe und sie sofort bei E-Mail erhalten habe. Danke nochmal.
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Warum eine eVB Nummer?
Motorisierte Fahrzeuge dürfen sich keinen Meter im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, ohne dass für sie eine Haftpflichtversicherung besteht. Sie muss bei einem Unfall den eventuellen Schaden übernehmen, der anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt wurde.
Wer ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden möchte, muss daher sofort nachweisen, dass ein Haftpflicht-Versicherungsschutz für das Fahrzeug gewährleistet ist. Früher war es die Versicherungs-Doppelkarte, die vor der Zulassung beschafft werden musste.
Heute gibt es eine neue Regelung, nämlich die elektronisch zu beantragende eVB Nummer, die das Verfahren völlig vereinfacht
Du hast noch eine Frage zur eVB-Nummer?
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eVB Nummer für Autos
Bist Du auf der Suche nach einer eVB Nummer für ein Auto, dann musst Du hier klicken und bekommst die eVB Nummer online per E-Mail oder SMS.
eVB Nummer fürs Motorrad
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eVB Kurzzeitkennzeichen
Auch für ein Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen benötigen Sie eine eVB Nummer. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
Wie sieht die eVB Nummer aus?
Die eVB-Nummer setzt sich aus sieben Zeichen zusammen. Diese Zeichen können aus Zahlen oder aus Buchstaben bestehen.
Mithilfe dieser siebenstelligen Nummer kann der Fahrzeugbesitzer bei der Zulassungsbehörde jederzeit belegen, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Bei welchen Anlässen wird die eVB Nummer benötigt ?
Nicht nur für eine Neuzulassung, sondern auch für die Anzeige von Veränderungen am Fahrzeug muss der Versicherungsschutz beim Zulassungsamt angegeben werden.
Bei einem Fahrzeugwechsel, das heißt, wenn ein altes Auto verkauft und ein neues Modell in Besitz genommen wird, ist der Nachweis des weiter bestehenden Versicherungsschutzes für das neue Kraftfahrzeug zu erbringen.
Für diese Dinge benötigt man eine eVB Nummer:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Wechsel eines Fahrzeugs
- Neues Kennzeichen/Nummernschild
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
- Ummeldung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter
- Änderungen am Fahrzeug
- Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Auch wenn ein bisher stillgelegtes Fahrzeug wieder in Betrieb genommen und zugelassen werden soll, dient die eVB Nummer als Nachweis der Versicherung. Wer seinen Wohnort wechselt und ein neues Kfz-Kennzeichen braucht, gibt bei der neuen Zulassungsbehörde einfach die eVB Nummer an.
Die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter ist durch die elektronische Versicherungsbestätigung viel einfacher als früher. Alle Veränderungen am Fahrzeug werden also mithilfe der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nummer) problemlos nachgewiesen.
Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?
Für den Fall, dass die Versicherung gewechselt wird, erledigt die neue Versicherung die Umschreibung der eVB Nummer, ohne dass der Versicherte dabei mitwirken muss.
Die Versicherungsgesellschaft hinterlegt die neue Versicherungsnummer automatisch bei der Zulassungsbehörde, der Fahrzeughalter braucht dafür nichts zu unternehmen.
Wie wird die eVB-Nummer beantragt?
Die eVB Nummer kann direkt online angefordert werden. Selbst ein Ausdruck ist dabei nicht mehr nötig. Es ist vollkommen ausreichend, wenn man sich die eVB Nummer auf einem Blatt Papier notiert. Auch eine Zusendung per SMS ist möglich. Da dieses Verfahren sich als so einfach und problemlos erwiesen hat, wird heutzutage die Methode der Versicherungsdoppelkarte nicht mehr eingesetzt.
Eine eVB-Nummer ist nach ihrer Beantragung sechs Monate lang gültig. Falls sie innerhalb dieses Zeitraums nicht genutzt wird, verliert sie standardmäßig ihre Gültigkeit. Bei Kunden, die einen umfangreichen Fuhrpark unterhalten, kann die Versicherungsgesellschaft eine dauerhafte eVB ausgeben. Hiermit sind dann alle Fahrzeug-Zulassungen dieses Unternehmens einbezogen.
Wie lange ist eine eVB Nummer gültig?
Offiziell hat jede eVB Nummer eine Gültigkeit von sechs Monaten. Auf dem Bestätigungsschreiben, das von der Versicherung ausgestellt und dem Versicherten ausgehändigt wird, ist das Ausgabedatum und die Frist im Regelfall aufgedrückt. Die sechs Monate sind lediglich ein Richtwert, d. h. die Versicherung kann eigenständig diese Frist verkürzen. Viele Versicherungen in Deutschland machen hiervon Gebrauch, weshalb sich die Frist in der Praxis auf drei Monate reduziert.
Eine Ausnahme ist für Kunden möglich. Dies gilt vorrangig für Geschäftskunden, beispielsweise aus der Automobilbranche oder als Unternehmen mit einem großen Fuhrpark. Bei diesen kann sich die Versicherung entschließen, eine eVB Nummer ohne zeitliche Einschränkung auszugeben. Die Nummer ist auch nicht auf ein bestimmtes Fabrikat beschränkt und kann für mehrere Zulassungen genutzt werden.
Allerdings ist der Verwendungszweck beschränkt, d. h. die Nummer hat ausschließlich eine Gültigkeit für einen bestimmten Versicherungsnehmer bzw. sein Unternehmen.
Für diese Zwecke wird eine eVB Nummer benötigt:
Neuzulassung eines Fahrzeugs
Privaten und gewerblichen Fahrzeughaltern ist die eVB vor allem für die Neuanmeldung ihres Fahrzeugs bekannt. Gemeint sind Fahrzeuge, die erstmals im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden soll, in den meisten Fällen also Neuwagen. Damit diese ab Werk bzw. dem Autohändler in den Zulassungsbezirk des zukünftigen Halters gefahren werden können, muss ein Versicherungsschutz vorliegen. Dieser wird durch die Beantragung der Nummer zugesichert.
Für die Beantragung muss es sich nicht um die Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen handeln, auch wenn für diesen Zweck ebenfalls die eVB Nummer benötigt wird. Der Fahrer des Neuwagens kann im Rahmen der erstmaligen Zulassung also reguläre KFZ-Kennzeichen montieren, was keinen Einfluss auf den bestehenden Versicherungsschutz hat. Möglichst zeitnah nach der Neuanmeldung sollte er seine Versicherung aufsuchen und den regulären Versicherungsschutz für das Auto abschließen. Dies ist gerade bei Neuwagen zu empfehlen, da eine Versicherung mit eVB Nummer keine Kaskoleistungen umfasst.
Wechsel eines Fahrzeugs
Mit der Neuanmeldung eines Fahrzeugs ist der Wechsel zu vergleichen. Bei diesem entscheidet sich der Fahrzeughalter, sein bisheriges Auto aufzugeben und auf ein anderes Fahrzeug umzusteigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neuwagen oder den Wechsel auf einen Gebrauchtwagen handelt. In jedem Fall ist der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle notwendig, der ein bestehender Versicherungsschutz über eine eVB-Nummer angezeigt werden muss.
Viele Autohändler bieten eine vielfältige Unterstützung beim Wechsel des Fahrzeugs bis hin zum Gang zur Kfz-Zulassungsstelle an. Grundsätzlich kann Ihnen sogar per Vollmacht die Beantragung einer Nummer übergeben werden, die für die Anmeldung unverzichtbar ist.
Viele Autohändler kooperieren zu diesem Zweck mit Versicherungen, die sich in direkter Nähe zum Händler befinden. Die Alternative ist die eigenständige Beantragung der eVB Nummer mit anschließender Aushändigung an den Händler. Dies ist sinnvoll, wenn Sie sich bereits für eine Versicherung für den dauerhaften Schutz Ihres Fahrzeugs entschieden haben.
Neues Kennzeichen/Nummernschild
Ein weiterer Grund für die Ausstellung einer eVB Nummer ist die Beantragung neuer Kennzeichen. Der Fall ist selten, tritt in der Praxis dennoch immer wieder ein. So kann sich der Fahrzeughalter nach dem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk entscheiden, ein neues Kennzeichen mit der regionalen Kennung des Zulassungsbezirks beantragen zu wollen. Dies war bis vor wenigen Jahren in Deutschland sogar verpflichtend, heute können Sie sich hierfür freiwillig entscheiden.
Auch im Falle von gestohlenen Kennzeichen ohne Diebstahl des gesamten Autos ist eine Beantragung neuer Kennzeichen notwendig. In all diesen Fällen gehen Sie einfach zu Ihrer Autoversicherung und lassen sich die neue eVB problemlos ausstellen.
Auch bei der KFZ-Zulassungsstelle gibt es keinerlei Hürden, da Sie weiterhin eingetragener Fahrzeughalter sind. Es handelt sich also eher um eine formale Notwendigkeit, da die Zulassungsstelle ausschließlich neue Kennzeichen herausgeben darf, wenn ein entsprechender Nachweis des Versicherungsschutzes vorliegt.
Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
Nicht jedes Fahrzeug wird ganzjährig genutzt, immer wieder kann sich der Halter für Pausen bei der Nutzung seines Automobils entscheiden. Bei einem regelmäßigen Turnus empfiehlt sich ein Saisonkennzeichen, da hierdurch nicht immer wieder eine An- und Abmeldung erfolgen muss.
Auch für die KFZ-Versicherung ergibt diese Variante Sinn, da nicht zu jeder neuen Saison ein neuer, separater Versicherungsvertrag aufgesetzt werden muss. Anders sieht es aus, wenn ein Fahrzeug für einen unbekannten Zeitraum stillgelegt und später wieder in Betrieb genommen wird. In diesem Fall ist eine erneute Zulassung notwendig.
Unabhängig davon, wie lange das Fahrzeug stillgelegt wurde, ist eine reguläre Neuanmeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle notwendig. Und diese ist mit der Anmeldung eines Neu- oder Gebrauchtwagens zu vergleichen. Erneut muss ein Versicherungsschutz bei der Wiederzulassung nachgewiesen werden, hierfür wird die eVB Nummer benötigt. In jedem Fall sollten Sie überlassen, ob Sie diese Mühen auf sich nehmen möchten oder ein Saisonkennzeichen für Sie infrage kommt.
Ummeldung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter
Ein Versicherungsvertrag wird in Deutschland für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen, sämtliche Leistungen der Versicherung gelten ausschließlich für dieses Automobil.
Dennoch ist der Halter des Fahrzeugs wichtig, der nicht zwingend mit dem Versicherungsnehmer der Autoversicherung übereinstimmen muss. Kommt es zu einem Wechsel des Halters, muss dieser natürlich nicht die KFZ-Versicherung des bisherigen Besitzers übernehmen. Fast immer gilt umgekehrt, dass der neue Halter eine andere Versicherung als der bisherige Fahrzeugbesitzer bevorzugt.
Die KFZ-Zulassungsstelle und die Versicherungen sind mit diesem Umstand vertraut und machen es deshalb notwendig, einen neuen Versicherungsvertrag bei Ummeldung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter abzuschließen.
Dies entspricht formal wieder der Anmeldung eines Gebrauchtwagens, für das ein Versicherungsschutz nachgewiesen werden muss. Am häufigsten wird diese Ummeldung mit neuer eVB Nummer beim Fahrzeugfahrkauf angewendet. Doch bei beim Umschreiben auf ein anderes Familienmitglied als Halter lässt sich dieser Schritt formal nicht vermeiden.
Änderungen am Fahrzeug
Beim Abschluss einer Autoversicherung geht die jeweilige Gesellschaft immer von einer Standardausführung des Automobils aus. Sollte dieses beispielsweise durch ein aufwändiges Tuning einen deutlich höheren Wert aufweisen, werden auch die Versicherungsprämien deutlich höher sein.
Viele Änderungen, die baulich an Fahrzeugen vorgenommen werden, müssen in den Fahrzeugdokumenten eingetragen werden, je nach Änderung wird sogar eine erneute Abnahme durch den TÜV notwendig.
Änderungen dieser Art können sich auch auf den Verwendungszweck des Fahrzeugs beziehen. Beispielsweise kann dies durch eine stärkere Motorisierung oder Umbauten zu einer neuen Gewichtsklasse zählen oder speziellen, betrieblichen Zwecken dienen.
Wann immer derartige Änderungen durchgeführt werden und eine Änderung des Versicherungsschutzes zu erwarten ist, wird auf einen erneuten Nachweis des Versicherungsschutzes gepocht. Hierdurch muss eine erneute eVB Nummer bei der Versicherung beantragt und eine entsprechende Meldung bei der KFZ-Zulassungsstelle gemacht werden.
Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Die Anmeldung und Nutzung eines Fahrzeugs muss nicht zwingend auf Dauer ausgelegt sein. Falls beispielsweise nur eine Überführung des Autos innerhalb Deutschlands geplant ist oder eine Probefahrt unternommen werden soll, ist ein Kurzzeitkennzeichen ausreichend. Diese Kennzeichen wird in verschiedenen Formen in Deutschland angeboten. In früheren Jahren war das rote Kennzeichen die gängigste Variante, das heute vorrangig noch von Autohändlern und Gewerbebetrieben verwendet wird. Für die private Anmeldung über einen kurzen Zeitraum hinweg ist das 5-Tages-Kennzeichen etabliert.
Auch für eine Einzelfahrt oder die Nutzung des Fahrzeugs über fünf Tage im öffentlichen Straßenverkehr muss natürlich ein Versicherungsschutz vorliegen. Für ihn wird eine eVB Nummer notwendig, wobei der Versicherung mitzuteilen ist, dass lediglich ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden soll. Wird die KFZ-Zulassungsstelle hierüber informiert, findet eine andere Schilderausgabe als bei gewöhnlichen Kennzeichen mit einer dauerhaften Anmeldung des Fahrzeugs statt. Auch über den eingeschränkten Zeitraum sorgt die eVB Nummer für einen Haftpflichtschutz, der beispielsweise bei Probefahrten über ein Autohaus mit einer Selbstbeteiligung verbunden ist.
eVBNummer und Kasko-Schutz
Die eVB Nummer bestätigt einen grundlegenden Versicherungsschutz und ersetzt nicht dauerhaft eine vollwertige Autoversicherung. Dies wird vor allem beim Kasko-Schutz deutlich, den sich viele Autofahrer für ihr Fahrzeug wünschen. Alle KFZ-Versicherungen halten Kaskotarife in den Varianten Teil- und Vollkasko bereit.
Zum Bereich Teilkasko gehören Elementarschäden am Fahrzeug, z. B. durch Sturm und Hagel, sowie die Schadensübernahme bei Diebstählen. Durch den Vollkaskoschutz werden Schäden am eigenen Auto vom Versicherer übernommen, wenn der Fahrzeughalter selbst für den Unfall bzw. Schaden verantwortlich ist. Sämtliche Varianten der Kaskoversicherung werden nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt, den Sie sich mit einer elektronischen Versicherungsbestätiguns Nummer sichern.
Der Versicherungsschutz in Verbindung mit einer eVB Nummer ist stets eine reine KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt also nur Schäden, die der Fahrzeughalter Dritten zugefügt hat. Falls Ihnen dies nicht ausreichend sollte, beispielsweise um ein auf offener Straße parkendes Fahrzeug bis zum offiziellen Vertragsabschluss vor Elementarschäden zu schützen, müssen Sie Ihre Versicherung hierauf entsprechen.
Gerne wird der Versicherer den Versicherungsschutz bei Ausgabe der eVB-Nummer um Kaskoleistungen ergänzen. Die Kosten werden im Normalfall verrechnet, wenn Sie anschließend bei der gleichen Versicherung Ihre reguläre Autoversicherung abschließen. Natürlich ist der Kaskoschutz teurer als die reine KFZ-Haftpflicht und lohnt deshalb nicht immer.
Wo wird die eVB Nummer gespeichert?
Da die eVB Nummer sechs Monate gültig ist, wird eine langfristige Speicherung nach der Ausgabe der Nummer nötig. Für die Verwaltung und Speicherung der Nummern ist in Deutschland die GDV Dienstleistung-GmbH & Co. KG, kurz GDV DL, verantwortlich. Die Gesellschaft stellt ein Bindeglied zwischen den Versicherungen in Deutschland und den Kfz-Zulassungsstellen dar, wobei direkt nach Ausstellung der Nummer ein Datentransfer seitens der Versicherung vorgenommen wird.
Neben einer Speicherung des Datensatzes bei der GDV DL findet die Speicherung außerdem beim Kraftfahrt-Bundesamt statt. Hierdurch entsteht doppelte Sicherheit, dass eine vergebene eVB ausschließlich für ein bestimmtes Fahrzeug und einen bestimmten Halter eingesetzt wird. Die Zulassungsbehörden prüfen beim Kraftfahrt-Bundesamt, ob die vorliegende eVB Nummer im System vorhanden ist. Binnen Sekunden wird dieser einfache Datenaustausch durchgeführt, der alle relevanten Daten für die Fahrzeuganmeldung oder -Ummeldung umfasst. Eine langfristige Speicherung der eVB Nummer nach ihrer Nutzung ist nicht notwendig.
Frühere Regelung bis zum Jahr 2008
Bis 2008 gab es für diesen Verwaltungsakt eine Versicherungs-Doppelkarte, eine etwas umständliche Regelung. Die Bestätigung, dass das Fahrzeug versichert ist, wurde vom Versicherungsunternehmen in Papierform ausgehändigt. Auf der Doppelkarte waren die Daten des Fahrzeugs und des Versicherungsnehmers vermerkt.
Bei diesem Verfahren war der Aufwand groß. Erstens musste die Doppelkarte zuerst dem Versicherten in Papierform ausgehändigt werden, zweitens musste ein weiteres Exemplar per Post zur Niederlassung des Versicherungsunternehmens verschickt werden. Erst dann, wenn das Schriftstück tatsächlich beim Versicherer eingegangen war, war dort die Tatsache bekannt, dass eine vorläufige Deckung für das entsprechende Kraftfahrzeug gewährleistet werden muss.
Mittlerweile profitieren Autobesitzer von der neuen und sehr praktischen Lösung. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) und der individuellen eVB-Nummer wird jetzt sofort nachgewiesen, dass ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht.