Antrag auf Fahrzeugzulassung in Deutschland: Ein Leitfaden

In Deutschland regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Ein zentraler Bestandteil dieser Verordnung ist § 6, der die Anforderungen an den Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs beschreibt.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Zulassung eines Fahrzeugs beachtet werden müssen.

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1. Wo und wie beantragt man die Zulassung?

Die Zulassung eines Fahrzeugs muss bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen, wie im § 75 der FZV festgelegt. Im Zulassungsantrag müssen bestimmte Halterdaten angegeben und nachgewiesen werden, wie etwa der vollständige Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse, und im Falle von juristischen Personen, der Name und die Anschrift der Organisation.

KFZ Zulassungsstelle Deutschland
Zulassungsstelle in Deutschland

2. Nachweise für die Zulassung

Je nach Fahrzeugtyp und -herkunft sind unterschiedliche Nachweise erforderlich:

  • EU-Typgenehmigung: Vorlage einer Übereinstimmungsbescheinigung.
  • Nationale Typgenehmigung: Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II oder eine Datenbestätigung.
  • Fahrzeug-Einzelgenehmigung: Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.

Für Fahrzeuge, die von bestimmten Regelungen ausgenommen sind, genügt die Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder der Einzelgenehmigung.

3. Besondere Regelungen für ausländische Halter

Halter ohne festen Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, deren Fahrzeug jedoch regelmäßig in Deutschland genutzt wird, müssen einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennen. Ausnahmen bestehen, wenn der Halter seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums hat, in dem eine Zustellung von Schriftstücken möglich ist.

Ausländische Halter
Antrag

4. Zusätzliche Angaben im Antrag

Der Zulassungsantrag muss auch Informationen zur Nutzung des Fahrzeugs enthalten, z.B. ob es als Taxi, Mietwagen oder im Linienverkehr eingesetzt wird. Zudem sind Details zur Haftpflichtversicherung, dem Empfangsbevollmächtigten und dem regulären Standort des Fahrzeugs anzugeben.

5. Spezielle Anforderungen bei neuen Fahrzeugen

Bei innergemeinschaftlichem Erwerb neuer Kraftfahrzeuge sind zusätzliche Angaben erforderlich, etwa zum Lieferanten und zur ersten Inbetriebsetzung. Diese Daten werden an die Finanzbehörden übermittelt, um steuerliche Aspekte zu klären.

6. Fahrzeugdaten bei Erstzulassung

Für die Erhebung und Speicherung in den Fahrzeugregistern sind bei der Erstzulassung umfangreiche Fahrzeugdaten anzugeben. Dazu zählen unter anderem Fahrzeugklasse, Marke, Typ, Motorleistung, Kraftstoffart und Abgaswerte. Diese Daten sind notwendig, um das Fahrzeug korrekt zu klassifizieren und in den Verkehr zu bringen.

7. Gutachten bei fehlenden Daten

Sollten bestimmte Fahrzeugdaten nicht vorliegen, kann die Zulassungsbehörde ein Gutachten anfordern. Dieses muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden und die fehlenden Informationen bereitstellen.

Die genaue Einhaltung der Anforderungen gemäß § 6 der FZV ist entscheidend für eine erfolgreiche Zulassung und die gesetzeskonforme Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Es wird empfohlen, alle notwendigen Dokumente sorgfältig vorzubereiten und eventuelle Unklarheiten mit der Zulassungsbehörde zu klären.