Fahrzeugschein Teil 1 erklärt: Schlüsselnummern, Codes und was sie bedeuten

Der Fahrzeugschein, offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil I bekannt, ist ein essenzielles Dokument für jeden Fahrzeughalter. Er dient als eine Art „Personalausweis“ für das Fahrzeug und enthält wichtige Informationen sowohl über den Halter als auch über das Fahrzeug selbst. Seit 2005 hat sich der Name von „Fahrzeugschein“ zu „Zulassungsbescheinigung Teil I“ geändert.

Diese Änderung war Teil einer EU-weiten Initiative zur Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit von Fahrzeugdokumenten. Trotzdem wird der Begriff „Fahrzeugschein“ im Alltag oft noch verwendet. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige, was Sie über die Zulassungsbescheinigung Teil I wissen müssen.

Schlüsselnummern und ihre Bedeutung in der Zulassungsbescheinigung Teil I

Feld
Bezeichnung
Beschreibung
B
Datum der Erstzulassung

Das Datum, an dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde.

D.1
Marke

Die Marke des Fahrzeugs.

D.2
Typ/Variante/Version

Informationen zu Typ, Variante und Version des Fahrzeugs.

D.3
Handelsbezeichnung(en)

Die Handelsbezeichnung(en) des Fahrzeugs.

E
Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Eine eindeutige Nummer zur Identifizierung des Fahrzeugs.

F.1
Technisch zul. Gesamtmasse in kg

Die maximal zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs in Kilogramm.

F.2
Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg

Die im jeweiligen Land zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs.

G
Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

Das Gewicht des betriebsbereiten Fahrzeugs ohne Zuladung.

H
Gültigkeitsdauer

Gültigkeitsdauer bestimmter Fahrzeugdaten oder Genehmigungen.

I
Datum dieser Zulassung

Das Datum, an dem das Fahrzeug zuletzt zugelassen wurde.

J
Fahrzeugklasse

Die Klasse des Fahrzeugs, z.B. PKW, LKW, Motorrad.

K
Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE

Die Nummer der EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).

L
Anzahl der Achsen

Die Gesamtzahl der Achsen des Fahrzeugs.

O.1
Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

Die maximale Anhängelast, die das Fahrzeug mit Bremse ziehen darf.

O.2
Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

Die maximale Anhängelast, die das Fahrzeug ohne Bremse ziehen darf.

P.1
Hubraum in cm³

Der Hubraum des Motors in Kubikzentimetern.

P.2/P.4
Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹

Die Motorleistung in Kilowatt (kW) und die Drehzahl, bei der diese Leistung erreicht wird.

P.3
Kraftstoffart oder Energiequelle

Die Art des verwendeten Kraftstoffs oder der Energiequelle.

Q
Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)

Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht, speziell für Krafträder.

R
Farbe des Fahrzeugs

Die Hauptfarbe des Fahrzeugs.

S.1
Sitzplätze einschließlich Fahrersitz

Die Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeug, einschließlich des Fahrersitzes.

S.2
Stehplätze

Die Anzahl der Stehplätze im Fahrzeug.

T
Höchstgeschwindigkeit in km/h

Die vom Hersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.

U.1
Standgeräusch in dB (A)

Das Geräusch des Fahrzeugs im Standbetrieb, gemessen in Dezibel (A).

U.2
Drehzahl in 1/min zu U.1

Die Drehzahl des Motors, bei der das Standgeräusch gemessen wurde.

U.3
Fahrgeräusch in dB (A)

Das Geräusch des Fahrzeugs bei der Fahrt, gemessen in Dezibel (A).

V.7
CO₂ (in g/km) kombinierter Wert

Der kombinierte CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs in Gramm pro Kilometer.

V.9
Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

Die Schadstoffklasse des Fahrzeugs, relevant für die EG-Typgenehmigung.

(2)
Hersteller-Kurzbezeichnung

Kurzbezeichnung des Fahrzeugherstellers.

(2.1)
Code zu (2)

Der Code, der der Hersteller-Kurzbezeichnung zugeordnet ist.

(2.2)
Code zu D.2 mit Prüfziffer

Der Code für den Fahrzeugtyp mit zusätzlicher Prüfziffer.

(3)
Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Eine Prüfziffer zur Validierung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

(4)
Art des Aufbaus

Die Bauart des Fahrzeugs, z.B. Limousine, Kombi, Cabriolet.

(5)
Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau

Die spezifische Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus.

(6)
Datum zu K

Das Datum, das sich auf die Nummer der EG-Typgenehmigung/ABE bezieht.

(7)
Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg

Die maximal zulässige Achslast pro Achsgruppe in Kilogramm.

(7.1) bis (7.3)
Achse 1 bis Achse 3

Angaben zur Achslast für die ersten drei Achsen des Fahrzeugs.

(8)
Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg

Die maximale Achslast, die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässig ist.

(8.1) bis (8.3)
Achse 1 bis Achse 3

Angaben zur maximalen Achslast für die ersten drei Achsen.

(9)
Anzahl der Antriebsachsen

Die Zahl der Achsen, die für den Antrieb des Fahrzeugs verantwortlich sind.

(10)
Code zu P.3

Der Code, der der Kraftstoffart oder Energiequelle zugeordnet ist.

(11)
Code zu R

Der Code, der der Farbe des Fahrzeugs zugeordnet ist.

(12)
Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³

Das Volumen des Tanks bei speziellen Tankfahrzeugen, angegeben in Kubikmetern.

(13)
Stützlast in kg

Die Stützlast in Kilogramm, die ein Anhänger auf die Anhängerkupplung des Fahrzeugs ausübt.

(14)
Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

Die Klassifikation der Emissionen des Fahrzeugs nach nationalen Standards.

(14.1)
Code zu V.9 oder (14)

Der Code, der der Emissionsklasse zugeordnet ist.

(15)
Bereifung

Angaben zur zugelassenen Reifengröße und -art für das Fahrzeug.

(15.1) bis (15.3)
auf Achse 1 bis Achse 3

Spezifische Angaben zur Bereifung für die ersten drei Achsen.

(16)
Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Nummer der zugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief).

(17)
Merkmal zur Betriebserlaubnis

Kennzeichnet, ob eine allgemeine oder eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.

(18)
Länge in mm

Die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Millimetern.

(19)
Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile

Die Breite des Fahrzeugs ohne Spiegel und Anbauteile, in Millimetern.

(20)
Höhe in mm

Die Gesamthöhe des Fahrzeugs in Millimetern.

(21)
Sonstige Vermerke

Weitere relevante Informationen oder Besonderheiten zum Fahrzeug.

(22)
Bemerkungen und Ausnahmen

Zusätzliche Bemerkungen oder spezielle Ausnahmen, die für das Fahrzeug gelten.

Zulassungsbescheinigung Teil1

Historischer Hintergrund

Früher waren die Begriffe „Fahrzeugschein“ und „Fahrzeugbrief“ weit verbreitet und bezeichneten zwei separate Dokumente, die wesentliche Informationen über das Fahrzeug und dessen Halter enthielten.

Mit der Einführung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Jahr 2005 wurden diese Dokumente abgelöst. Diese Änderung war Teil einer umfassenden Reform in der Europäischen Union, die darauf abzielte, die Fahrzeugdokumentation zu standardisieren und zu vereinheitlichen.

Ein zentraler Grund für die Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen war die erhöhte Fälschungssicherheit. Die alten Dokumente, die oft leicht zu manipulieren waren, wurden durch die neuen, fälschungssicheren Formate ersetzt.

Zudem erleichtert die Vereinheitlichung der Dokumente die Verwaltung und Kontrolle von Fahrzeugdaten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. So sind nun die wesentlichen Informationen in einem standardisierten Format enthalten, das sowohl die Verwaltung als auch internationale Fahrzeugkontrollen erleichtert.

Struktur und Aufbau des Dokuments

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein kompaktes Dokument, das im DIN-A7-Format vorliegt. Seit der Einführung im Jahr 2005 ist es in einem charakteristischen blassgrünen Farbton gehalten und besteht aus einem speziellen, fälschungssicheren Papier. Das Dokument ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die jeweils spezifische Informationen über das Fahrzeug und seinen Halter enthalten.

Wichtige Felder und deren Bedeutung: 

Fahrzeugidentifikationsnummer (E)

Diese eindeutige Nummer dient zur Identifizierung des Fahrzeugs. Sie ist vergleichbar mit einer Seriennummer und wird bei vielen offiziellen Vorgängen, wie z.B. bei der Fahrzeugregistrierung, benötigt.

Erstzulassung (B)

Dieses Feld gibt das Datum an, an dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde. Es ist ein wichtiger Indikator für das Alter des Fahrzeugs.

Marke und Typ (D.1, D.2, D.3)

Diese Felder enthalten Informationen über die Marke, den Typ und die Handelsbezeichnung des Fahrzeugs.

Technische Daten

Details zu Leistung, Hubraum und Leergewicht des Fahrzeugs.

Leistung (P.2)

Gibt die Motorleistung in Kilowatt (kW) an. In einigen Fällen wird auch die Nenndrehzahl (P.4) angegeben, bei der diese Leistung erreicht wird.

Hubraum (P.1)

Diese Angabe in Kubikzentimetern (cm³) gibt das Volumen des Verbrennungsraums aller Zylinder des Motors an.

Leergewicht (G)

Das Gewicht des Fahrzeugs ohne Beladung, aber inklusive aller notwendigen Betriebsstoffe, wie z.B. Treibstoff und Öl.

Schlüsselnummern und Codes

Diese Nummern sind standardisiert und erleichtern die Verwaltung und Kontrolle des Fahrzeugs. Sie geben unter anderem Aufschluss über die Emissionsklasse, die Anzahl der Achsen und andere spezifische Eigenschaften des Fahrzeugs.

Diese Felder sind essenziell für die Identifizierung und Verwaltung des Fahrzeugs, sowohl für den Halter als auch für Behörden und Versicherungen. Die genaue Kenntnis der in der Zulassungsbescheinigung Teil I enthaltenen Informationen ist daher von großer Bedeutung

Wichtige Inhalte und ihre Bedeutung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält eine Vielzahl wichtiger Informationen, die für die Identifikation und Verwaltung des Fahrzeugs von Bedeutung sind. Hier sind einige der wichtigsten Inhalte und deren Bedeutung, übersichtlich in einer Tabelle dargestellt:

Diese Tabelle hilft dabei, die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs auf einen Blick zu erfassen. Diese Informationen sind nicht nur für die Fahrzeugzulassung und -versicherung wichtig, sondern auch für mögliche Verkäufe oder technische Prüfungen.

Feld
Bezeichnung
Bedeutung
E
Fahrzeugidentifikationsnummer

Eine einzigartige Nummer, die jedes Fahrzeug eindeutig identifiziert, ähnlich einer Seriennummer.

B
Erstzulassung

Das Datum, an dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde, ein Indikator für das Alter des Fahrzeugs.

P.2 / P.4
Leistung

Gibt die Motorleistung in Kilowatt (kW) an; P.4 enthält die Nenndrehzahl, bei der diese Leistung erreicht wird.

P.1
Hubraum

Das Volumen der Zylinder im Motor in Kubikzentimetern (cm³), ein Faktor für die Motorleistung.

G
Leergewicht

Das Gewicht des Fahrzeugs im betriebsbereiten Zustand, jedoch ohne Ladung, Fahrer und Fahrgäste.

Muss ich den Fahrzeugschein im Original mitführen?

Verpflichtung zur Mitführung des Originals
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher bekannt als Fahrzeugschein, muss stets im Original mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. Diese Verpflichtung ist in § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Das Dokument dient als Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs und die Erlaubnis zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Konsequenzen bei Verlust oder Beschädigung des Dokuments
Bei Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Fahrzeughalter verpflichtet, unverzüglich Ersatz bei der zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen. Dazu ist in der Regel eine eidesstattliche Versicherung notwendig, um den Verlust zu bestätigen. Bei Beschädigung sollte das alte Dokument vorgelegt werden, um eine Neuausstellung zu ermöglichen. Die Beantragung eines neuen Dokuments kann mit Gebühren verbunden sein.

Zulässigkeit von Kopien und mögliche Strafen
Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I sind nicht als Ersatz für das Originaldokument zulässig. Das Mitführen einer Kopie statt des Originals kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. In Deutschland beträgt das Verwarnungsgeld für das Nicht-Mitführen des Originals 10 Euro. Diese Regelung dient dem Schutz vor Missbrauch und Fälschung, da das Originaldokument spezielle Sicherheitsmerkmale aufweist, die eine Kopie nicht bieten kann.

Es ist daher ratsam, die Zulassungsbescheinigung Teil I immer sorgfältig zu behandeln und sicher im Fahrzeug aufzubewahren, um unnötige Komplikationen und Strafen zu vermeiden.

Praktische Anwendung

Nutzung der Zulassungsbescheinigung bei Kontrollen
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein zentrales Dokument bei Verkehrskontrollen. Sie dient der Polizei und anderen Behörden als Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und die Erlaubnis zur Teilnahme am Straßenverkehr erteilt ist. Bei Kontrollen werden häufig die Fahrzeugdaten überprüft, um sicherzustellen, dass sie mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen. Dazu gehören unter anderem die Fahrzeugidentifikationsnummer, das Kennzeichen, und die technischen Daten wie Leistung und Hubraum. Eine ordnungsgemäß ausgestellte und mitgeführte Zulassungsbescheinigung kann so helfen, mögliche Missverständnisse oder Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.

Wichtigkeit bei Verkauf, Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeugs
Die Zulassungsbescheinigung Teil I spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Verwaltung von Fahrzeugen, insbesondere bei Verkauf, Ummeldung oder Abmeldung:

  • Verkauf: Beim Verkauf eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig, um dem neuen Besitzer die relevanten Fahrzeugdaten zu übergeben. Sie ist ein Beleg für die rechtmäßige Übertragung des Fahrzeugs und enthält wichtige Informationen, die der neue Halter benötigt.

  • Ummeldung: Bei einem Wohnortwechsel oder einem Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Dabei ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsstelle unerlässlich. Sie dient der Aktualisierung der Halterdaten und der Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, wenn erforderlich.

  • Abmeldung: Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs, beispielsweise vor dem Verkauf oder der endgültigen Stilllegung, muss ebenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden. Sie wird benötigt, um das Fahrzeug offiziell aus dem Verkehr zu ziehen und die Registrierung zu löschen.

In all diesen Fällen ist es wichtig, die Zulassungsbescheinigung Teil I in einwandfreiem Zustand und vollständig vorzulegen, um reibungslose Verwaltungsprozesse zu gewährleisten.

Besondere Hinweise

Unterschiede zwischen alten und neuen Dokumenten
Mit der Einführung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Jahr 2005 wurden die alten Dokumente, bekannt als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, abgelöst. Ein wesentlicher Unterschied ist die standardisierte EU-weite Gestaltung der neuen Dokumente, die eine vereinfachte Verwaltung und erhöhte Fälschungssicherheit gewährleisten soll. Die alten Dokumente, die vor 2005 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit, müssen jedoch bei Verlust, Beschädigung oder bei administrativen Änderungen wie Ummeldungen durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt werden.

Tipps zur Aufbewahrung und Pflege der Zulassungsbescheinigung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein wichtiges und sensibles Dokument. Hier sind einige Tipps zur sicheren Aufbewahrung und Pflege:

Originaldokument im Fahrzeug aufbewahren: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, das Originaldokument immer im Fahrzeug mitzuführen. Bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf, z. B. im Handschuhfach, um es vor Verlust oder Beschädigung zu schützen.

Vor Feuchtigkeit und Beschädigung schützen: Die Zulassungsbescheinigung sollte vor Feuchtigkeit, Schmutz und direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. Eine Plastikfolie oder ein spezielles Dokumentenetui kann helfen, das Papier zu schützen.

Keine Kopien als Ersatz verwenden: Wie bereits erwähnt, sind Kopien nicht als Ersatz für das Originaldokument zulässig. Eine Kopie kann jedoch als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme zu Hause aufbewahrt werden.

Vorsicht bei der Übergabe: Beim Verkauf oder bei der Übergabe des Fahrzeugs an eine Werkstatt sollte darauf geachtet werden, dass das Dokument nicht verloren geht oder unbefugt kopiert wird.

Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand und die Aktualität des Dokuments, insbesondere wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die eine Aktualisierung der Informationen erforderlich machen könnten.

Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I stets in gutem Zustand bleibt und bei Bedarf problemlos vorgelegt werden kann.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher bekannt als Fahrzeugschein, ist ein unverzichtbares Dokument für jeden Fahrzeughalter. Sie enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug, einschließlich der Fahrzeugidentifikationsnummer, der technischen Daten und der Erstzulassung. Seit 2005 ersetzt die Zulassungsbescheinigung die früheren Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief und ist nun in einem fälschungssicheren, EU-weit standardisierten Format verfügbar.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, das Originaldokument stets im Fahrzeug mitzuführen, um bei Verkehrskontrollen oder anderen behördlichen Überprüfungen alle notwendigen Informationen vorlegen zu können. Das Mitführen von Kopien ist nicht zulässig und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Dokuments ist eine Neuausstellung durch die zuständige Zulassungsstelle erforderlich.

Die Zulassungsbescheinigung ist auch bei administrativen Vorgängen wie Verkauf, Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung. Sie dient als offizieller Nachweis der Fahrzeugdaten und muss bei entsprechenden Behördenvorgängen vorgelegt werden.

**Empfehlung zur regelmäßigen Überprüfung der Dokumente auf Aktualität und Vollständigkeit**
Es wird empfohlen, die Zulassungsbescheinigung Teil I regelmäßig auf Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Änderungen am Fahrzeug, wie beispielsweise technische Modifikationen, sollten in den Dokumenten korrekt reflektiert werden. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Informationen klar und leserlich sind und das Dokument sich in gutem Zustand befindet. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Zulassungsbescheinigung sollte die zuständige Zulassungsstelle konsultiert werden, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.