Mit der Beantragung einer eVB-Nummer und die Übermittlung an die zuständige KFZ-Zulassungsstelle legen Sie die Grundlage für die An- oder Ummeldung Ihres KFZ. Allerdings ist die Nummer nicht dauerhaft gültig, weshalb Sie sich rechtzeitig um die Verwaltungsvorgänge kümmern sollten.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Standardmäßig ist die eVB-Nummer sechs Monate gültig. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie die Nummer für die erstmalige Anmeldung eines Neuwagens, die Anmeldung eines Gebrauchtwagens oder sonstige Verwaltungsprozesse benötigen.

Die Nummer kann lediglich für einen einzigen Verwaltungsakt eingesetzt werden und verliert hiernach automatisch ihre Gültigkeit, wenn Sie diese bei Ihrer KFZ-Zulassungsstelle genutzt haben. Sollten Sie beispielsweise zwei Fahrzeuge zeitgleich anmelden wollen, werden Sie hierfür zwei eVB-Nummern benötigen. Die Gültigkeit der eVB-Nummer hat übrigens nichts mit der Gültigkeit des Kennzeichens zu tun.

Die Nutzung für ein Kurzzeitkennzeichen ist also genauso üblich und möglich wie bei einem dauerhaft gültigen Kennzeichen.

Wo lässt sich die Gültigkeitsdauer ablesen?

Wie lange die Nummer gültig ist, können Sie dem Dokument Ihrer Versicherung entnehmen. Dieses wird Ihnen beispielsweise bei der Beantragung der Nummer vor Ort ausgehändigt, wobei Sie alle weiteren relevanten Daten von diesem Zettel ablesen können. Wenn Sie sich für eine Online-Versicherung entschieden haben, wird Ihnen diese die eVB-Nummer per E-Mail übermitteln. In dieser Mail finden Sie auch den Endtag, bis wann die Nummer ihre Gültigkeit behält.

Beachten Sie die Möglichkeit, dass manche Versicherungen eine Rückdatierung der eVB-Nummer erlauben. Dies ist hauptsächlich sinnvoll, wenn Sie die Hauptversicherung nicht beim gleichen Versicherer als dem Herausgeber der eVB-Nummer abschließen möchten. In diesem Fall muss der Versicherung jedoch schriftlich bestätigt werden, dass das KFZ schadens- bzw. unfallfrei ist.

Was passiert nach dem Ablauf der eVB-Nummer?

Grundsätzlich müssen Sie nichts Besonderes beachten, wenn das halbe Jahr verstrichen ist und Ihre eVB-Nummer verfällt. Falls Sie weiterhin die An- oder Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle planen sollten, gehen Sie einfach wieder zu einer Versicherung und beantragen Sie erneut eine eVB-Nummer, um diese nun rechtzeitig einzusetzen. Sie müssen somit auch nicht das Dokument an Ihre Versicherung zurückgeben oder mitteilen, dass die eVB-Nummer nicht von Ihnen genutzt wurde.

Neuer Antrag für gleiche Anmeldung – ein Problem?

Auch bei der späteren An- oder Ummeldung des Fahrzeugs mit einer neuen eVB-Nummer müssen Sie keine Komplikationen fürchten. Die Zulassungsstelle wird keinen Vermerk darüber haben, dass Sie bereits eine andere eVB-Nummer beantragt haben und diesen zu Ihren Ungunsten auslegen. Schließlich kommt es im Leben immer wieder vor, dass der Wunsch zur Fahrzeuganmeldung erlischt oder die angedachte Absicherung nicht zustande kommen soll. Beim Verfallen der Nummer müssen Sie sich also keinerlei Sorgen machen.

Gibt es auch dauerhaft gültige eVB-Nummern?

Um zu verhindern, dass die eVB-Nummer ihre Gültigkeit verliert, werden von Autoversicherungen tatsächlich dauerhaft gültige Nummern ausgegeben. Diese gibt es im Regelfall nicht für Privatkunden, sondern werden alleine an Firmenkunden ausgehändigt. Dies ist sinnvoll, da viele Unternehmen über einen größeren Fuhrpark verfügen und es immer wieder zu Veränderungen rund um dienstlich genutzte Fahrzeuge kommt. Oft wird ein Kontingent an Nummern übermittelt, die keinerlei Verfallsdatum haben und bei Bedarf des Betriebs bei der KFZ-Zulassungsstelle zum Einsatz kommen.